Wer ein Kind bekommt, hat in vielen Fällen bereits während der Schwangerschaft Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld. Das gilt zumindest für angestellte Frauen. Doch erhält man auch Mutterschaftsgeld, wenn man selbstständig oder freiberuflich tätig ist? In diesem Artikel verraten wir es dir.
Alles über das Mutterschaftsgeld für Selbstständige:
Was ist das Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld ist eine Ersatzleistung des Arbeitsentgeltes für werdende Mütter. Es wird vor allem an angestellte Frauen während des Mutterschaftsurlaubs gezahlt. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Nettoverdienst der letzten drei Monate, wobei das Mutterschaftsgeld eine Höhe von 13 Euro pro Tag nicht überschreiten darf.
Du erhältst das Geld während der gesamten Mutterschutzfrist sowie für den Tag der Entbindung selbst. In der Regel sind das also die sechs Wochen vor sowie die acht bis zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes. Diese Ersatzleistung kannst du bei deiner Krankenkasse beantragen, indem du eine ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin einreichst und das entsprechende Formular ausfüllst. Am besten machst du das direkt nach Erhalt dieser sogenannten MET-Bescheinigung.
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Haben Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Während es für das Mutterschaftsgeld für Angestellte klare Regelungen gibt, ist es bei Selbstständigen ein wenig komplizierter. Bist du freiberuflich tätig oder hast dich selbstständig gemacht, hast du nämlich nicht immer einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld.
Um den Anspruch zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So musst du beispielsweise spätestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein und auch Anspruch auf Krankengeld haben. Zudem darfst du sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht erwerbstätig sein.
Bist du privat versichert, hast du keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Und auch, wenn du zwar gesetzlich versichert bist, jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld hast, erhältst sehr wahrscheinlich kein Mutterschaftsgeld. Auch Arbeitslose und Menschen ohne Krankenversicherung haben keinen Anspruch darauf.
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Fazit: Was du tun kannst, wenn du keinen Anspruch hast
Wer keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld hat, sollte sich eine Alternative suchen. Gerade junge Unternehmerinnen stellt die Schwangerschaft oft vor eine große finanzielle Herausforderung. Das gilt vor allem dann, wenn nicht genug Rücklagen vorhanden sind.
Im besten Fall sorgst du also dafür, dass du genügend Ersparnisse hast. Das ist jedoch nicht immer möglich. Falls du privat versichert und selbstständig bist und zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hast, erhältst du das Krankentagegeld über den Zeitraum des Mutterschutzes.