Im Ruhestand haben Rentner:innen meist viel Zeit, um ihren Hobbys nachzugehen oder Zeit mit der Familie zu verbringen. Einigen ist das jedoch zu langweilig, weshalb sie sich trotz Erreichen der Regelaltersgrenze dazu entscheiden, noch für ein paar Jahre weiterzuarbeiten. In diesem Zuge stellt sich auch die Frage, ob es überhaupt möglich ist, sich als Rentner:in selbstständig zu machen. In diesem Artikel verraten wir dir alles, was du dazu wissen musst.
Kann man sich als Rentner selbstständig machen?
Rente und Selbstständigkeit: Funktioniert das?
Ganz egal, ob du dir nach dem Eintritt in den Ruhestand einen lang ersehnten Traum verwirklichen möchtest, du dich nach geistigem Input sehnst oder du deine Rente aufbessern möchtest – auch als Rentner oder Rentnerin kannst du dich jederzeit selbstständig machen.
Rein rechtlich spricht zumindest nichts dagegen. Und da es seit 2023 auch keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, kannst du in deiner Selbstständigkeit außerdem grenzenlos Geld verdienen. Für viele Rentner:innen stellt die Selbstständigkeit also eine gute Möglichkeit dar, um die eigene Rente noch etwas aufzubessern.
Worauf du als Rentner bei der Selbstständigkeit achten musst
Wenn du vorhast, dich nach dem Eintritt in den Ruhestand nochmal selbstständig zu machen, solltest du vorab dennoch ein paar Dinge beachten und versuchen, die gängigen Fehler zu vermeiden. So gibt es beispielsweise besondere Regelungen bei der Krankenversicherung. Rentner:innen, die vor dem Eintritt in den Ruhestand klassische Arbeitnehmer:innen waren, sind nämlich mit Beginn der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert.
Wenn du jetzt selbstständig bist, fällst du unter Umständen aus dieser Versicherung raus. Das ist davon abhängig, ob du einer nebenberuflichen oder einer hauptberuflichen Selbstständigkeit nachgehst. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit darfst du für deine Tätigkeit nicht mehr als 20 Wochenstunden aufwenden. Zudem dürfen deine Einkünfte aus der Selbstständigkeit nicht mehr als 75 Prozent deines monatlichen Gesamteinkommens ausmachen.
Wendest du mehr als 20 Wochenstunden für deine Selbstständigkeit auf, so dürfen die Einkünfte daraus nicht mehr als 50 Prozent deines monatlichen Einkommens ausmachen, damit es noch als nebenberufliche Selbstständigkeit gilt.
Mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bleibst du weiterhin über die KVdR versichert. Bist du hauptberuflich selbstständig, kannst du entweder in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder du versicherst dich privat.
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Fazit: Ist eine Selbstständigkeit für Rentner sinnvoll?
Ob eine Selbstständigkeit im Rentenalter noch sinnig ist, muss jede:r für sich selbst entscheiden. Zum einen ist es eine wirklich gute Möglichkeit für einen beruflichen Neuanfang und hilft einem dabei, die Rente etwas aufzubessern. Zum anderen macht eine Selbstständigkeit nur dann Sinn, wenn man körperlich und geistig noch dazu in der Lage ist. Du solltest daher ehrlich mit dir selbst sein, ob du es dir noch zutrauen würdest.