Du möchtest, dass dein Netto-Gehalt etwas höher ausfällt? Dann solltest du überprüfen, ob du eventuell berechtigt bist, einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu stellen. Denn so kannst du schon während des Jahres Steuern sparen, und hast mehr Geld in deinem Portemonnaie. Welche Voraussetzungen für eine Lohnsteuer-Ermäßigung gelten und wann man den Antrag einreichen kann, erklären wir dir im Folgenden.
Lohnsteuer-Ermäßigung für 2025 – Antrag ab jetzt möglich
Erwartest du im nächsten Jahr hohe Ausgaben, die deine Steuerlast verringern könnten? Dann musst du nicht bis zur Steuererklärung am Jahresende warten. Denn was viele nicht wissen: Bei absehbaren Belastungen kannst du eine Lohnsteuer-Ermäßigung direkt beim Finanzamt beantragen. Den Antrag dafür kannst du ab sofort bei deinem zuständigen Finanzamt einreichen, wie der Bund der Steuerzahler mitteilt.
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Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Das sind die Voraussetzungen
Für die Bewilligung des Antrags muss man sicherstellen, dass die steuerlich relevanten Aufwendungen, die man für 2025 erwartet, mehr als 600 Euro betragen. Dazu zählen zum Beispiel Sonderausgaben für Unterhaltsleistungen oder außergewöhnliche Belastungen durch Krankheitskosten.
Wenn man lediglich berufsbedingte Werbungskosten wie Fahrt- oder Schulungskosten angeben möchte, genehmigt das Finanzamt die Ermäßigung erst ab einem Betrag von mehr als 1.230 Euro. Der Grund dafür ist, dass bis zu dieser Höhe bereits der Arbeitnehmer-Pauschbetrag greift, der auch ohne Antrag Berücksichtigung findet.
Aufgepasst: Wenn das Finanzamt eine Lohnsteuer-Ermäßigung gewährt, ist man verpflichtet, für das entsprechende Jahr eine Steuererklärung einzureichen. Dadurch kann das Finanzamt prüfen, ob die gemachten Prognosen korrekt waren. Zudem wird festgestellt, ob man eventuell zu wenig Steuern gezahlt hat.
Das sind die Vorteile einer Lohnsteuer-Ermäßigung
Die Lohnsteuer-Ermäßigung geht mit einem entscheidenden Vorteil einher: Wird der Antrag genehmigt, führt der Arbeitgeber unterjährig weniger Lohnsteuer an das Finanzamt ab, sodass man monatlich mehr Geld zur Verfügung hat. Dabei kann man den Freibetrag für zwei Jahre beantragen.
Ändern sich in dieser Zeit die Umstände, beispielsweise durch eine Verkürzung des Arbeitswegs nach einem Jobwechsel, muss der Freibetrag herabgesetzt werden. In einem solchen Fall muss man das Finanzamt über die Änderung informieren, so der Bund der Steuerzahler.
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