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Zwangsverrentung kommt zurück: Diese Personen müssen mit Rentenkürzungen rechnen

Ende 2026 läuft eine Schutzregel aus. Eine bestimmte Personengruppe droht dann die Zwangsverrentung mit weitreichenden Folgen. Wer betroffen ist, liest du hier.

Rückansicht eines umarmten reifen Paares, das an einem Herbsttag den Hügel hinuntergeht.
© Getty Images/skynesher

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Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine Regelung in Kraft, die Millionen von Bürgergeld-Empfänger*innen betrifft: Die sogenannte Zwangsverrentung wird wieder eingeführt. Wann sie verhangen werden darf und welche finanziellen Konsequenzen sich für Betroffene nach sich zieht, zeigen wir in diesem Artikel.

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Zwangsverrentung: Was bedeutet das?

Von Zwangsverrentung spricht man, wenn Behörden Personen dazu verpflichten, eine Rente zu beantragen – sei es die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) oder eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen. Damit wird das bisherige Recht auf einen freiwilligen Renteneintritt eingeschränkt. Dabei sind folgende Personen besonders betroffen:

  • Bürgergeldempfänger*innen
  • Langzeiterkrankte
  • Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind
  • Arbeitslose ohne realistische Vermittlungschancen

Schutz vor Zwangsverrentung läuft Ende 2026 aus

Seit dem 1. Januar 2023 sind Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger vor einer Zwangsverrentung geschützt. Dieser Schutz, der auf § 12a SGB II basiert, ist jedoch zeitlich begrenzt und läuft am 31. Dezember 2026 aus. Die Folge: Ab 2027 droht damit die Wiedereinführung der Zwangsverrentung und Jobcenter können Menschen ab 63 Jahren mit mindestens 35 Versicherungsjahren zu einer vorzeitigen Altersrente drängen. 

Zwangsverrentung: Diese finanziellen Nachteile hat sie

Die Höhe der Rentenabschläge richtet sich nach einer festen Berechnungsformel: Für jeden Monat, den die Rente vorzeitig bezogen wird, verringert sich die Auszahlung um 0,3 Prozent. Wer beispielsweise vier Jahre früher, also mit 63 statt 67 Jahren, in Rente geht, muss mit einer dauerhaften Kürzung von 14,4 Prozent rechnen. Wie gegen-Hartz.de erklärt, bleiben diese Abschläge dauerhaft bestehen und enden nicht mit Erreichen der regulären Altersgrenze.

Für die Betroffenen sind die finanziellen Konsequenzen gravierend: Eine erwartete Monatsrente von 1.200 Euro schrumpft auf 1.027,20 Euro, was einem monatlichen Verlust von 172,80 Euro beziehungsweise 2.073,60 Euro jährlich entspricht. Bei einer Lebenserwartung von 20 Jahren nach Renteneintritt summiert sich der Verlust auf über 41.000 Euro. Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zeigen das Ausmaß: Im Jahr 2024 begannen 28,1 Prozent aller neuen Altersrenten mit Abschlägen, bei langjährig Versicherten mit mindestens 35 Beitragsjahren liegt dieser Anteil bei 99,1 Prozent.

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Zwangsverrentung verlagert soziale Probleme

Die Zwangsverrentung verdeutlicht ein Kernproblem der Sozialpolitik: Statt Armut zu verringern, wird sie lediglich zwischen unterschiedlichen Systemen verschoben. Wenn die gekürzte Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, sind Betroffene auf Grundsicherung im Alter oder Wohngeld angewiesen. Die finanzielle Notlage bleibt bestehen, lediglich die zuständige Behörde wechselt.

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