Diejenigen, die ihren Liebsten zu Weihnachten schöne Geschenke machen möchten, können sich über eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ihres Arbeitgebers freuen. Denn in einigen Unternehmen wird zusammen mit dem Novembergehalt das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Doch muss das Weihnachtsgeld versteuert werden? Alles Wichtige erfährst du hier.
Weihnachtsgeld muss versteuert werden
Die anfängliche Freude über das Weihnachtsgeld verblasst, wenn man einen genauen Blick auf den Lohnzettel wirft. Denn viele vergessen, dass die Sonderzahlung versteuert werden muss und somit nicht im vollen Umfang auf dem Konto landet. Da das Weihnachtsgeld nicht regelmäßig ausgezahlt wird und seine Höhe von Jahr zu Jahr variieren kann, wird es steuerlich nicht als fortlaufender Arbeitslohn betrachtet. Stattdessen zählt es zu den „sonstigen Bezügen“, ähnlich wie Abfindungen und Urlaubsgeld, und unterliegt entsprechend der Steuerpflicht.
Warum bleibt von der Sonderzahlung weniger übrig als erwartet?
Die gleichzeitige Auszahlung von Gehalt und Weihnachtsgeld führt zu einem Anstieg des Steuersatzes. Dies führt zu einem Anstieg der Abzüge bei der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer. Infolgedessen bleibt weniger Netto vom Weihnachtsgeld übrig. Zusätzlich werden vom Weihnachtsgeld auch Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen.
Es ist ratsam, diese steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen, um eine genaue Vorstellung von der letztendlichen Auszahlung zu haben. Denn niemand möchte so kurz vor dem Weihnachtsgeld sich finanziell kalkuliert haben und nachher nicht genügend Geld für Geschenke zu haben.
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Weihnachtsgeld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen
Doch für alle, die von ihrem Weihnachtsgeld einiges an Steuern abdrücken müssen, gibt es gute Nachrichten: Personen, die in einem Monat zu viel Lohnsteuer gezahlt haben, können einen Teil der Sonderzahlung über die Steuererklärung wieder zurückholen. Doch nicht nur in diesem Fall lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung. Auch wer hohe Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit aufweist, Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Zuhause oder auch hohe Krankheitskosten hat, kann diese steuerlich geltend machen und somit eine Menge Geld zurückerhalten.
Quellen: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., T-Online