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Rente für Schwerbehinderte: Dieser Fehler sollte dir nicht passieren

Wenn du diesen Fehler beim Antrag auf Schwerbehindertenrente machst, kostest dich das einiges an Geld. Lies hier, wie du ihn vermeidest.

Frau Rente Schwerbehinderte
© IMAGO/Westend61

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Bei einem Antrag auf die Altersrente für Schwerbehinderte ist das richtige Timing das A und O. Andernfalls kann es zu starken finanziellen Einbußen kommen. Was genau du beim Antrag auf Schwerbehindertenrente beachten solltest und vor allem wann du ihn am besten einreichst, verraten wir dir in diesem Artikel.

Schwerbehinderte dürfen eher in den Ruhestand eintreten

Die Regelaltersgrenze errechnet sich aktuell anhand des Alters und der Anzahl der Versicherungsjahre. Für alle Menschen, die nach 1964 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt dürftest du also frühestens in Rente gehen, wenn du keine Abschläge zahlen möchtest.

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis haben die Möglichkeit, zwei Jahre früher in den Ruhestand einzutreten als es eigentlich möglich wäre. Sie erhalten dann trotzdem die volle Altersrente und müssen dabei keinerlei Abschläge zahlen. Das gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Vermeide diesen Fehler beim Antrag auf Schwerbehindertenrente

Wenn der Antrag jedoch zum falschen Zeitpunkt gestellt wird, kann das dazu führen, dass sich der Eintritt in den Ruhestand um bis zu zwei Jahre verschiebt. Stellst du den Antrag auf Schwerbehindertenrente, bevor der Schwerbehindertenausweis vorliegt, musst du ganz regulär Abschläge zahlen.

Denn wenn kein Schwerbehindertenausweis vorliegt, geht man quasi einfach in Frührente. Somit sind dann auch Abschlagskosten fällig. Das Ganze kann natürlich verhindert werden, indem du beispielsweise einfach wartest, bis der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde und erst anschließend den Antrag auf Schwerbehindertenrente abschickst.

Doch es gibt noch ein weiteres Problem. Und zwar lässt sich der Antrag nicht einfach widerrufen. Ist der Antrag einmal gestellt, bleibst du in der regulären Altersrente und kann nicht einfach zur Altersrente für Schwerbehinderte wechseln.

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Ist die Rente einmal beantragt, kannst du so einfach nicht wieder wechseln. Foto: IMAGO/Westend61

Diese Menschen profitieren von der Regel

Hast du den Antrag einmal abgeschickt, kannst du später nicht mehr zu einer anderen Form der Altersrente wechseln. Das ist ärgerlich, wenn du den Antrag zu früh angeschickt hast, kann aber durchaus vorteilhaft sein, wenn du nur einen befristeten Schwerbehindertenausweis hast. Stellst du deinen Antrag rechtzeitig, kannst du also auch mit einem befristeten Ausweis von den Vorteilen der Schwerbehindertenrente profitieren.