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Rente mit 63: Muss sie beantragt werden?

Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst einen Antrag stellen, bevor du sie erhältst. Lese hier, wie es bei der Rente mit 63 aussieht.

Eine Seniorin sitzt auf dem Sofa und schaut sich ein Dokument an.
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In Deutschland kann man frühestens mit 63 in Rente gehen. Jedoch sind die Bedingungen dafür streng. Für wen dieses Rentenmodell infrage kommt und worauf man bei der Antragstellung achten sollte, erfährst du hier.

Wann man mit 63 in Rente gehen kann

Bevor du einen Antrag für die Rente mit 63 einreichst, prüfe zuerst, ob du die erforderlichen Voraussetzungen erfüllst. Diese hängen vor allem von deinem Geburtsjahr und deiner Versicherungszeit ab. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass der umgangssprachliche Begriff „Rente mit 63“ sich auf zwei verschiedene Altersrenten bezieht, die vor dem regulären Renteneintrittsalter in Anspruch genommen werden können. Hierzu gehören:

  • Die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Was ist die Altersrente für langjährig Versicherte?

Um die Altersrente für langjährig Versicherte zu erhalten, muss man mindestens 35 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Doch aufgepasst: Bei dieser Art von Rente gibt es einen Abschlag. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat vor Erreichen des regulären Rentenalters, mit einem Höchstwert von 14,4 Prozent. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Was ist das?

Bei der Altersrente für besonders langjährige Versicherte gilt eine andere Regelung. Diese Rente wird ohne Abschläge ausgezahlt, was bedeutet, dass man die volle Rente erhält. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür auch strenger im Vergleich zur Altersrente für langjährige Versicherte.

Um Anspruch auf die Rente für besonders langjährig Versicherte zu haben, muss man mindestens 45 Jahre lang bei der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Diese Regelung gilt ausschließlich für Personen, die vor 1953 geboren wurden.

Für diejenigen, die 1953 oder später geboren wurden, erhöht sich das mögliche Renteneintrittsalter allmählich von 63 auf 65 Jahre. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhalten Personen des Geburtsjahrgangs 1964 und aller nachfolgenden Jahrgänge die abschlagsfreie Rente frühestens mit 65 Jahren.

Rente mit 63: Das ist für den Antrag notwendig

Wer die Bedingungen erfüllt, um die Rente mit 63 zu beziehen, muss bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen. Dies gilt im übrigen für alle Rentenformen. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass Rentenzahlungen nicht automatisch beginnen, sobald das Rentenalter erreicht ist. Alle Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen explizit beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einzureichen.

Mittlerweile ist es auch möglich, diesen Antrag online zu stellen. Dabei erleichtert dieser Prozess den Zugang zu den Leistungen der Rentenversicherung. Damit der Antrag schnell genehmigt wird, sollten unter anderem diese Unterlagen eingereicht werden:

  • die Rentenversicherungsnummer
  • Personendokument (wie den Personalausweis, den Reisepass, die Geburtsurkunde oder ein Stammbuch in Kopie)
  • Angaben über den Kranken- und Pflegeversicherungsstand
  • die Steueridentifikationsnummer
  • und die Kontodaten (IBAN und BIC)