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Diese 3 Irrtümer über die Witwenrente solltest du kennen

Die Witwenrente ist ein komplexes Thema, das von vielen Missverständnissen begleitet wird. Hier klären wir die gängigsten Irrtümer auf.

Witwenrente Frau
© IMAGO/Westend61

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Nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin erhält die überlebende Person einen Teil der Rente des Verstorbenen, was im Volksmund als Witwenrente bekannt ist. Welche Irrtümer heute noch über sie kursieren, erfährst du im Folgenden.

Witwenrente: Was ist das?

Zuerst müssen wir aber einmal klären, was die sogenannte Witwenrente überhaupt ist. Eigentlich nennt man sie auch Hinterbliebenenrente und ausgezahlt wird sie an Menschen, die bis zum Tod des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin noch mit ihm/ihr verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben.

Da Frauen statistisch gesehen länger leben als Männer und diese Rente somit insgesamt häufiger an Frauen ausgezahlt wird, bezeichnet man sie umgangssprachlich eben als Witwenrente. Aber auch Witwer erhalten diese Leistung, wenn der Partner oder die Partnerin verscheiden sollte.

Diese 3 Irrtümer zur Witwenrente sind heute noch immer im Umlauf

Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht mit der Witwenrente. Entgegen einigen Vorstellungen gibt es nämlich noch viele Irrtümer, die bis heute im Umlauf sind. Damit ist jetzt aber Schluss! Denn wir decken hier drei Mythen rund um das Thema Witwenrente auf:

Witwenrente
Nicht jede:r Hinterbliebene ist auch berechtigt für die Witwenrente. Foto: IMAGO/Westend61

1. Du erhältst deine Witwenrente automatisch

Sollte dein:e Partner:in versterben, erhältst du die Witwenrente nicht automatisch. Du musst diese erst über Seite der Rentenversicherung beantragen. Damit alles schnell vonstattengehen kann, solltest du schon vor Antragstellung dafür sorgen, dass du sowohl die Sterbeurkunde deines verschiedenen Partners oder deiner verschiedenen Partnerin als auch eure Heiratsurkunde griffbereit hast.

2. Jede:r Hinterbliebene erhält die Witwenrente

Bevor du den Antrag stellen kannst, solltest du auch prüfen, ob du überhaupt berechtigt bist, die Witwenrente zu erhalten. Dafür gibt es nämlich bestimmte Voraussetzungen. Zum einen muss dein:e verschiedene:r Partner:in mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Außerdem muss eure Hochzeit mindestens ein Jahr zurückliegen – es sei denn, dein:e Partner:in ist durch einen Unfall ums Leben gekommen. In diesem Fall gilt Letzteres nicht.

3. Es gibt keine Alternativen

Ein anderer weitverbreiteter Mythos ist, dass es zur Witwenrente keinerlei Alternativen gibt. Dem ist aber nicht so. Auch wenn du bereits ein Jahr Witwenrente bezogen hast, kannst du dich immer noch dafür entscheiden, das sogenannte Rentensplittig zu betreiben. Das ist zwar nur möglich, wenn lange genug in Rentenkasse eingezahlt wurde, kann sich jedoch lohnen – vor allem, wenn der/die verstorbene Partner:in ein sehr hohes Einkommen hatte.

Beim Rentensplitting verzichtest du zwar auf die Witwenrente, erhältst jedoch einen Teil der Rente deines Partners oder deiner Partnerin. Je nachdem, wie hoch das Einkommen war, übersteigt dieser Betrag den der Witwenrente.

Fazit: Die Witwenrente lohnt sich nicht immer

Es gibt viele Irrtümer, was die Witwenrente angeht. Einige davon haben wir jetzt glücklicherweise aufgeklärt. Doch nicht immer lohnt sich das Beantragen der Witwenrente. Ob du sie beantragst oder nicht, musst du letzten Endes selbst entscheiden und durchrechnen. Bis du deine Entscheidung getroffen haben musst, ist aber hoffentlich noch ein bisschen Zeit.