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Steuererklärung: Ab diesem Betrag müssen Rentner sie abgeben

Jedes Jahr aufs Neue muss sie abgegeben werden – die Steuererklärung. Ab welchem Betrag auch Rentner sie dem Finanzamt übermitteln müssen, erfährst du hier.

Eine Seniorin sitzt am Laptop und bearbeitet ein Steuerformular.
© Viacheslav Yakobchuk - stock.adobe.com

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Rentner:innen müssen unter bestimmten Bedingungen eine Steuererklärung abgeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt – eine Schwelle, die nicht besonders hoch ist. Ab wann Rentner:innen eine Steuererklärung abgeben müssen und was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier.

Wann Rentner:innen eine Steuererklärung abgeben müssen

Ob Rentner:innen für das Jahr 2023 eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht, ist abhängig von ihrem jeweiligen Grundfreibetrag. Dieser beträgt für das Jahr 2023 laut Lohnsteuer Kompakt 10.908 Euro für Ledige und 21.816 Euro für Verheiratete.

Falls das Einkommen den genannten Betrag übersteigt, ist eine Steuererklärung erforderlich. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn neben der gesetzlichen Rente weitere steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder andere Renten, wie Finanztip berichtet.

Auch Rentner:innen können Steuerlast drücken

Auch Rentner:innen haben Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Dabei können Senioren und Seniorinnen folgende Kosten von der Steuer absetzen:

  • Sonderausgaben: Hierzu zählen unter anderem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, ebenso wie Spenden und Prämien für die private Haftpflichtversicherung.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Zu diesen Ausgaben zählen beispielsweise Krankheitskosten oder die finanziellen Aufwendungen für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Behinderten-Pauschbetrag geltend zu machen.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Die Ausgaben für eine Haushaltshilfe oder einen Schornsteinfeger zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.
  • Handwerkerkosten: Senioren und Seniorinnen haben auch die Möglichkeit, Handwerkerkosten steuerlich abzusetzen.

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