Alljährlich muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, und viele versuchen dabei, das Optimum für sich herauszuholen. Doch das Tricksen sollte man an bestimmten Stellen besser unterlassen. Denn was viele nicht wissen: Jedes Jahr legen die Finanzbehörden besonderen Wert auf bestimmte Aspekte in der Steuererklärung. Erfahre hier, welche Bereiche in diesem Jahr besonders im Fokus stehen.
Steuererklärung: Die Punkte überprüft das Finanzamt 2024 ganz genau
Auch in diesem Jahr gibt die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen bekannt, welche Teile der Steuererklärungen sie besonders im Blick hat. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, gehören dazu folgende vier Felder:
Prüfungsschwerpunkt 1: Die Vermietung von Immobilien
In diesem Jahr werfen die Finanzämter einen besonders genauen Blick auf, welche Einkünfte aus Mieteinnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen bei Vermieter:innen von Immobilien anfallen. Dabei sollten insbesondere Neulinge in diesem Bereich ihre Angaben genau angeben, da die Abschreibung im ersten Jahr anteilig berechnet wird und eben aus diesem Grund schnell der eine oder andere Fehler unterlaufen kann.
Prüfungsschwerpunkt 2: Online-Verkäuferinnen stehen im Fokus
Beim regelmäßigen Verkauf über Online-Plattformen ist genaue Überprüfung der Angaben entscheidend. Denn was viele noch nicht auf dem Schirm haben: Plattformen wie Vinted, eBay oder Kleinanzeigen müssen dem Finanzamt Bericht erstatten, wenn mehr als 30 Verkäufe getätigt oder ein Umsatz von über 2000 Euro erzielt wurde, wie Taxfix berichtet.
Das Gleiche gilt für Vermietungen über Plattformen wie Airbnb. Diese Informationen dienen dem Finanzamt dazu, mögliche gewerbliche Aktivitäten zu prüfen. Daher ist es ratsam, bei Verkäufen über diese Grenzwerte genaue Angaben bei der Steuererklärung zu tätigen.
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Prüfungsschwerpunkt 3: Zuschuss bei Sanierungen
Bei energetischen Gebäudesanierungen können 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt überprüft die Belege für diese Ausgaben genau und kann zudem die tatsächliche Durchführung der Sanierung kontrollieren.
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Prüfungsschwerpunkt 4: Neuer Mietwohnraum
Die Bundesregierung hat zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland eine degressive Abschreibung namens „degressive AfA“ für den Neubau von Mietwohnungen eingeführt.
Diese steuerliche Vergünstigung gewährt einen jährlichen Abschreibungssatz von 5% über einen Zeitraum von sechs Jahren. Zusätzlich gibt es eine Sonderabschreibung für Neubauten mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG, wie Finanztip berichtet. Diese Maßnahmen sollen Investitionen in den Wohnungsbau fördern.
Angesichts der finanziellen Anreize wird jedoch vom Finanzamt eine gründliche Prüfung verlangt, um sicherzustellen, dass die Bauvorhaben den Anforderungen entsprechen und die steuerlichen Vorteile rechtmäßig genutzt werden.