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Steuererklärung: Diese Bescheinigung müssen Rentner nicht mehr abgeben

Millionen Rentner:innen müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Doch die Bearbeitung dürfte nun einfacher werden. Denn eine Bescheinigung wird nun nicht mehr benötigt.

Eine Seniorin sitzt mit Dokumenten am Laptop. Sie sieht konzentriert aus.
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In Deutschland müssen jedes Jahr zahlreiche Rentner ihre Steuererklärungen einreichen und einen Teil ihrer begrenzten Rente an das Finanzamt abführen. Doch dank der fortschreitenden Digitalisierung wird die Bearbeitung der Steuererklärung für Rentner:innen immer einfacher. So müssen Rentner:innen beispielsweise eine bestimmte Bescheinigung dem Finanzamt nicht mehr übermitteln. Welche das genau ist, erfährst du hier.

Diese Bescheinigung müssen Rentner:innen bei der Steuererklärung nicht mehr angeben

Jedes Jahr aufs Neue muss die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden – auch Rentner:innen. Dabei kann das Ausfüllen der Dokumente die Nerven ganz schön beanspruchen. Um sich mit der Steuererklärung nicht lange rum zu quälen, möchten viele Ruheständler:innen diese so schnell wie möglich erledigt haben.

„Unsere Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am Servicetelefon berichten, dass sie bereits jetzt sehr viele Anrufe von Rentnern erhalten, die für die Steuererklärung eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente benötigen“, sagte Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung dem Nachrichtenportal T-Online. 

Dabei müssen Rentner:innen diese Bescheinigung gar nicht mehr zusammen mit ihrer Steuererklärung abgeben. Denn wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite schreibt, werden „sämtliche relevanten Informationen“ automatisch an das Finanzamt übermittelt. „Sie selbst müssen keine Daten zu Ihrer gesetzlichen Rente in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben“, steht es dort geschrieben.

Doch aufgepasst: Nur weil diese Bescheinigung nicht mehr benötigt wird, bedeutet dies wiederum nicht, dass man als Rentner:in dem Finanzamt keine Steuererklärung übermitteln muss.

Bescheinigung kann erst ab dem darauffolgenden Jahr ausgestellt werden

Nur diejenigen, die im Voraus wissen möchten, welche Steuern sie im Jahr 2024 auf ihre Rente zahlen müssen, benötigen die kostenlose Bescheinigung. Dabei enthält diese Bescheinigung alle erforderlichen Daten für die Steuererklärung und kann bequem online unter dem offiziellen Namen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ angefordert werden. Anrufe bei der Deutschen Rentenversicherung sind dabei nicht notwendig.

Gut zu wissen: Sobald man die Bescheinigung über die bezogene Rente erstmalig beantragt hat, wird sie in den folgenden Jahren automatisch bis spätestens Ende Februar verschickt. Braubach betont, dass dieses Dokument erst ab dem darauf folgenden Jahr für Daten ausgestellt werden kann.

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