Diese Tricks hast du vielleicht noch nicht gekannt? Nach einer künstlichen Befruchtung, bei der Haustierbetreuung und sogar, wenn du deine Familie als Babysitter einsetzt – das alles kannst du bei der nächsten Steuererklärung absetzen! Diese und weitere Steuer-Spar-Tipps spricht Spar-Experte Tommy Primorac alias „Immo Tommy“ in einem aktuellen TikTok an und bringt uns damit auf großartige Ideen.
Künstliche Befruchtung & Co.: Diese besonderen Fälle in deiner Steuererklärung
Medizinische Ausgaben im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung können unter bestimmten Bedingungen bei der nächsten Steuererklärung absetzbar sein. „Den Teil, den die Krankenkasse nicht bezuschusst, kannst du im darauffolgenden Jahr von der Steuer wieder zurückholen“, verrät Sparfuchs Immo Tommy. „Und Behandlungen, die in Deutschland zugelassen.“
In der Regel können die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und medizinische Verfahren im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden.
Haustierbetreuung bei Arbeitsreisen
Kosten für die Betreuung von Haustieren wie Hunde oder Katzen können in einigen Fällen steuerlich absetzbar sein. Bis zu 20 Prozent, maximal 4000 Euro, erklärt Immo Tommy im Video.
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, Kosten für die Betreuung von Haustieren als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für Hundesitter oder Katzenbetreuung während einer Abwesenheit aus beruflichen Gründen.
Mehr Steuer-Tipps gibt’s auf Immo Tommys TikTok-Account
Die Familie als Babysitter absetzen
Kosten für die Betreuung von Kindern durch Babysitter oder Tagesmütter können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. Die Ausgaben können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden.
Aber wusstest du, dass das auch für Familienglieder, die du als Babysitter einsetzt, gilt? Oma oder Tante als Babysitter können als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen werden, wenn sie die Betreuung in deinem Haushalt übernehmen.
Der Weg zum Arzt und zur Apotheke
Die Fahrtkosten im Zusammenhang mit Arztbesuchen und dem Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten können bei der Steuererklärung absetzbar sein. Die Kilometerkosten können je nach Entfernungspauschale oder tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Es ist wichtig, Fahrten zum Arzt und zur Apotheke zu dokumentieren, zum Beispiel durch Aufzeichnung der gefahrenen Kilometer und Aufbewahrung von Quittungen für Medikamente.
Gehört mit in die Steuererklärung: Unterhaltszahlungen für Kinder ohne Kindergeld
Kinder, die kein Kindergeld mehr erhalten, können unter bestimmten Bedingungen steuerlich berücksichtigt werden. Du kannst den Unterhalt für diese Kinder als Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung angeben. Es ist wichtig, Nachweise über die geleisteten Zahlungen, wie Überweisungsbelege oder Kontoauszüge, aufzubewahren. Die Höhe des absetzbaren Unterhalts richtet sich nach den gesetzlichen Unterhaltsbedarfssätzen und kann je nach Alter des Kindes variieren.
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Generell gilt bei diesen Steuer-Tipps: Es ist wichtig, all deine Rechnungen und Zahlungsnachweise aufzubewahren, um sie in der Steuererklärung anzugeben.
Es ist zudem ratsam, sich beim Finanzamt oder Steuerberater über die genauen Regelungen und Höchstbeträge bei jedem Fall zu informieren.
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