Nur weil du in Rente gehst, bedeutet das noch nicht, dass du somit auch keine Steuern mehr zahlen musst. Eher im Gegenteil. Denn auch als Rentner:in hat vorwiegend deine Steuerklasse Auswirkungen auf die Höhe deiner Abgaben. Wie deine Steuerklasse sich auf deine Rente auswirkt und wie viele Steuern du zahlen musst, erfährst du in diesem Artikel.
Alles zu den Steuerklassen in der Rente:
Was sind Steuerklassen?
Doch zunächst müssen wir einmal klären, was Steuerklassen überhaupt sind. Die Steuerklassen bestimmen im Wesentlichen, wie hoch dein Nettolohn ausfällt oder sind zumindest ein wichtiger Faktor dafür. Denn sie bestimmen unter anderem, wie viel Lohnsteuer von deinem Bruttogehalt abgezogen wird.
In Deutschland gibt es insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen. Zu welcher Steuerklasse du gehörst, hängt in der Regel von deinem Familienstand ab. Für Einzelpersonen wird die Steuerklasse also einfach vorgeschrieben. Verheiratete Personen können sich hingegen die Kombination ihrer Steuerklassen aussuchen. Statistisch gesehen entscheiden sich die meisten Paare für die Steuerklassen III und V.
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So wirken sich Steuerklassen auf die Rente aus
Steht deine Steuerklasse einmal fest, ändert sich daran bis zum Eintritt der Rente auch erstmal nichts. Es sei denn, dein Familienstand ändert sich in dieser Zeit nochmal. In diesem Fall passt sich natürlich auch deine Steuerklasse an.
Wenn du jedoch nichts änderst, bleibst du auch während deines Ruhestandes in der Steuerklasse, in die du als Erwerbstätige:r eingruppiert wurdest. Je nachdem, um welche Steuerklasse es sich dabei handelt, kann das jedoch Konsequenzen mit sich bringen. Das ist vor allem bei Menschen mit Steuerklasse V der Fall.
Denn mit Eintritt in die Rente entfällt zwar die Lohnsteuer, jedoch entfällt für Rentner:innen in Steuerklasse V auch der Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass Personen aus dieser Gruppe auf ihren gesamten steuerpflichtigen Anteil Steuern zahlen müssen. Und das ab dem ersten Tag.
Fazit: Bedenke vor dem Eintritt in den Ruhestand nochmal deine Wahl
Für viele Paare ist es daher sinnvoll, sich vor dem Eintritt in den Ruhestand noch einmal zu informieren und abzuwägen, ob die aktuelle Aufteilung der Steuerklassen nach wie vor sinnvoll ist. Sollte ein:e Partner:in beispielsweise schon im Ruhestand sein, der oder die Partner:in mit Steuerklasse V arbeitet aktuell noch, verdient aber verhältnismäßig wenig, so macht es auch nur wenig Sinn, die aktuelle Aufteilung beizubehalten.
Sinnvoll ist die beliebte Aufteilung der Steuerklassen III und V immer dann, wenn der oder die Partner:in in Steuerklasse III weiterhin das höhere Einkommen hat. In anderen Fällen kann es schnell passieren, dass es sich nicht rechnet und ihr am Ende viel mehr Steuern zahlt. Falls du dir unsicher bist, welche Steuerklassen für euch am sinnvollsten sind, solltest du eine:n Steuerberater:in zurate ziehen.