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Urlaubsgeld versteuern: Wie viel Geld bleibt übrig?

Wer Urlaubsgeld erhält, freut sich zu beginn. Doch aufgepasst: Die Sonderzahlung muss versteuert werden. Wie viel Geld danach übrigbleibt, erfährst du hier.

Auf einem Stempel steht dass Wort "Urlaubsgeld". Darunter liegen Geldscheine.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Urlaubsgeld im Minijob – was musst du beachten?

Egal ob vertraglich festgelegt oder freiwillig ausgezahlt: Ein zusätzliches Urlaubsgeld ist immer Grund zur Freude. Bist du jedoch in einem Minijob angestellt, solltest du dein Gesamteinkommen im Auge behalten.Wir zeigen dir, was du beim Urlaubsgeld im Minijob beachten musst.

Die Freude ist bei vielen Arbeitnehmenden groß, wenn im Sommer das Urlaubsgeld auf der Gehaltsabrechnung aufgelistet wird. Doch bei den Glücksgefühlen vergessen viele immer wieder, dass das Urlaubsgeld versteuert werden muss. Wie viel Geld am Ende wirklich übrig bleibt, erfährst du hier.

So wird das Urlaubsgeld versteuert

Viele Arbeitnehmende sehen der Auszahlung des Urlaubsgelds fieberhaft entgegen. Denn viele leisten sich hiervon ein paar erholsame Tage. Doch leider kann man die gesamte Sonderzahlung nicht für die Reise auf den Kopf hauen. Denn wie die Webseite steuertipps.de berichtet, unterliegt das Urlaubsgeld, wie auch andere zusätzliche Zahlungen, der Steuerpflicht.

Im Gegensatz zum monatlichen Lohn erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer für solche Sonderzahlungen anders. Steuertipps.de zufolge erfolgt die Versteuerung des Urlaubsgeldes nämlich anhand einer speziellen Berechnungsmethode, die auf einer Jahrestabelle basiert:

  • Zuerst wird die jährliche Einkommensteuer berechnet, wobei die Einmalzahlung nicht einbezogen wird.
  • Danach wird die jährliche Lohnsteuer unter Einbeziehung des Urlaubsgeldes berechnet.
  • Die zu zahlenden Steuern auf das Urlaubsgeld ergeben sich aus der Differenz zwischen den beiden Beträgen.

Steuern für das Urlaubsgeld werden auf 12 Monate verteilt

Das Finanzamt verteilt die Steuern für das Urlaubsgeld auf zwölf Monate, obwohl du es nur einmal ausgezahlt bekommst. Wegen der progressiven Steuersteigerung bleibt dir weniger Netto vom Brutto für deine Reisekasse übrig. Der Steueranteil für das Urlaubsgeld ist daher höher als für dein normales Gehalt.

Zusätzlich zu den Steuern werden auch Sozialabgaben vom Urlaubsgeld abgezogen. Daher bekommen Beschäftigte in der Regel nur knapp über die Hälfte des Betrags netto ausgezahlt. Dies führt dazu, dass das zusätzliche Einkommen geringer ausfällt als erwartet. Das solltest du bei deiner Urlaubsplanung berücksichtigen.

Urlaubsgeld versteuern: Ein Praxisbeispiel

Nun kennen wir die Theorie. Doch wie genau sieht dies in der Praxis aus. Um dies zu verdeutlichen, haben wir ein Beispiel für dich vorbereitet. Leonie ist verheiratet und hat die Steuerklasse III. Monatlich erhält sie einen Lohn von 3.500 Euro brutto. Mit dem Juli-Gehalt bekommt sie von ihrem Arbeitgeber zusätzlich ein Urlaubsgeld in Höhe von 3.500 Euro überwiesen. Dabei wird die Sonderzahlung wie folgt besteuert.

  • Die Lohnsteuer wird ohne das Urlaubsgeld berechnet. Der voraussichtliche jährliche Arbeitslohn beläuft sich auf 42.000 Euro (12 Monate x 3.500 Euro). Die Lohnsteuer (A) gemäß der Jahresabrechnung beträgt 5.687 Euro.
  • Lohnsteuerberechnung mit Urlaubsgeld: Wenn der Jahresverdienst einschließlich des Urlaubsgeldes beträgt 45.500 Euro. Gemäß der Jahressteuertabelle beträgt die Lohnsteuer 6.323 Euro.
  • Berechnung der Differenz: Die Differenz zwischen der Lohnsteuer (B) und der Lohnsteuer (A) entspricht der Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld, die anhand unseres Beispiels 636 Euro beträgt.

Leonie muss von ihrem Urlaubsgeld 636 Euro Lohnsteuer zahlen. Doch wie wir nun wissen, ist das noch nicht alles. So fallen auch noch die Abgaben für die Sozialversicherung an. Laut dem Rechner von Nettolohn.de belaufen sich diese für Leonie auf etwa 736,75 €. Damit bleibt ihr von ihrem Urlaubsgeld noch 2.127,25 Euro übrig.