Diese Tricks kennen nur echte Steuer-Profis! Es gibt so vieles, was du von der Steuer absetzen kannst. Darunter fällt zum Beispiel auch der Weg zum Arzt und zur Apotheke. Unter welchen Voraussetzungen du diese in deiner Steuererklärung angeben kannst, erfährst du hier.
Das kannst du von der Steuer absetzen
Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für den Weg zum Arzt und zur Apotheke ist grundsätzlich möglich, jedoch unter bestimmten Bedingungen. In der Regel können Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Dabei ist es wichtig, dass es sich um medizinisch notwendige Behandlungen handelt und diese von einem Arzt durchgeführt werden. Auch Medikamente, die auf ärztliche Verordnung hin gekauft werden, können unter Umständen steuerlich abgesetzt werden.
Bei der Berechnung der absetzbaren Kosten wird eine zumutbare Belastungsgrenze berücksichtigt. Das bedeutet, dass nur der Teil der Kosten steuerlich anerkannt wird, der die individuelle Zumutbarkeitsgrenze übersteigt. Die Zumutbarkeitsgrenze richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Gesamteinkommen. Es ist also ratsam, die entsprechenden Nachweise und Belege für die Ausgaben aufzubewahren und bei der Steuererklärung anzugeben.
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Das musst du bei deiner Steuererklärung beachten
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten im Zusammenhang mit dem Weg zum Arzt oder zur Apotheke absetzbar sind. Die entsprechenden Ausgaben solltest du sorgfältig zu dokumentieren, um sie bei deiner Steuererklärung angeben zu können.
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Es lohnt sich immer, sich mit einem Steuerberater zusammenzusetzen, damit du alle Ausgaben richtig absetzen kannst.