Wenn du Steuern zahlst, kannst du dir fast sicher sein, dass das Finanzamt allerlei Daten über dich gesammelt hat. Dabei handelt es sich nicht nur um alle Dokumente, die du jemals bei deiner Steuererklärung mit eingereicht hast, sondern eben auch um alle persönlichen Daten, die du irgendwann mal angeben musstest. Was du tun kannst, wenn du wissen möchtest, welche Daten das Finanzamt über dich gespeichert hat und ob das Finanzamt zu einer Auskunft verpflichtet ist, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur Dateneinsicht beim Finanzamt:
Diese Daten speichert das Finanzamt
Wenn du deine Steuererklärung beim Finanzamt einreichst, erhält dieses nicht nur Informationen über deine Einnahmen und Ausgaben, sondern auch über deinen Namen, deinen Wohnort, deinen Familienstand und viele weitere Dinge.
Natürlich sind diese Daten größtenteils verschlüsselt, sodass sie nicht jeder einsehen kann. Allerdings kann es schon erschreckend sein, zu wissen, wie viel das Finanzamt teilweise über einen weiß. Du hast jedoch die Möglichkeit, einzusehen, welche Daten das Finanzamt über dich gespeichert hat.
Ist das Finanzamt zur Auskunft verpflichtet?
Kurz gesagt: ja, das Finanzamt muss dir laut Auskunftsrecht in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung mitteilen, welche Daten über dich gespeichert sind und zu welchem Zweck sie verwendet werden.
Wenn du das herausfinden möchtest, musst du dazu lediglich einen formlosen schriftlichen Antrag an die zuständige Behörde schicken. Du musst dabei nicht mal eine Begründung abgeben, warum du diese Information gerne hättest. Hast du das getan, so erhältst du alle Informationen, die das Finanzamt über dich gespeichert hat.
Fazit: Kopien von Dokumenten gibt es nur in Ausnahmefällen
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass du Dokumente, die du an das Finanzamt gesendet hast, nicht so einfach wieder zurückbekommst. Du hast zwar die Möglichkeit, die Daten einzusehen, die auf diesen Dokumenten stehen. Eine Kopie oder gar das Original wird dir jedoch nicht wieder per Post nach Hause geschickt.
Kopien erhältst du nur, wenn du glaubhaft nachweisen kannst, dass die Kopien der Dokumente für dich unerlässlich sind, um die durch die Datenschutz-Grundverordnung verliehenen Rechte auszuüben.
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