Angesichts der hohen Energiepreise ist bei vielen von uns eisernes Sparen angesagt. Gewisse Geräte, wie zum Beispiel das Handy, müssen allerdings täglich geladen werden. Doch das frisst auf Dauer einiges an Strom und somit bares Geld. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, kommen manche auf die Idee, das Handy einfach am Arbeitsplatz aufzuladen – doch das kann nach hinten losgehen. Wir erklären dir, warum man das Handy niemals am Arbeitsplatz aufladen sollte.
Handy am Arbeitsplatz aufladen: Warum diese Angewohnheit eine Straftat ist
In Zeiten hoher Energiepreise kann das Aufladen des Handys am Arbeitsplatz eine kleine finanzielle Erleichterung bringen. Denn so spart man sich die Kosten der einen oder anderen Kilowattstunde. Doch ist das Aufladen des Handys auf der Arbeit eigentlich erlaubt? Oder zieht ein derartiges Verhalten etwa arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich, wenn der Chef bzw. die Chefin das Ladekabel in der Steckdose entdeckt?
Im Allgemeinen gilt: Wer sein Handy auf der Arbeit aufladen möchte, sollte vorher seinen Chef bzw. seine Chefin erst einmal um Erlaubnis fragen. Denn was viele nicht wissen: Wer ungefragt das private Telefon ans Stromnetz begeht nach § 248c des Strafgesetzbuchs eine Straftat. Denn streng genommen handelt es sich bei dem Strom um das „Eigentum“ des Arbeitgebenden. Wer sich ungefragt am Strom bedient, macht sich rein rechtlich gesehen wegen „Entziehung elektrischer Energie“ strafbar. Dabei kann der „Stromklau“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
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Handy aufladen muss genehmigt werden
Sollte der Akku deines Handys am Arbeitsplatz unerwartet den Geist aufgeben, solltest du vor dem Einstecken des Ladekabels unbedingt deine:n Vorgesetzten fragen, ob du dies tun kannst. Denn so bleibst du rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Falls dir das Aufladen des Handys untersagt wird, solltest du dich an diese Ansage unbedingt halten.
Denn wenn du dein Handy trotz des Verbots am Arbeitsplatz auflädst und dabei erwischt wirst, kann dir unter Umständen eine fristlose Kündigung drohen. Vorausgesetzt, du wurdest zuvor über den Fehler unterrichtet und abgemahnt. „Grundsätzlich kann auch Diebstahl von geringen Vermögenswerten eine fristlose Kündigung rechtfertigen“, erklärt der Arbeitsrechtler Robert von Steinau-Steinrück dem Berliner „Tagesspiegel“. Dahinter stehe das verlorene Vertrauen zwischen Arbeitgeber*in und -nehmer*in, so der Rechtsexperte.
Powerbank kann im Notfall aushelfen
Falls dir schon vorher bekannt ist, dass dein Handyakku schon etwas älter ist und sich somit nicht mehr durch das größte Durchhaltevermögen auszeichnet, solltest du dir am besten eine Powerbank zulegen. Denn diese kann dir im Notfall auf der Arbeit aushelfen. Doch aufgepasst! Auch hier gilt natürlich wieder: Um Ärger zu vermeiden, sollest du deine Powerbank unbedingt zu Hause aufladen.