Insbesondere gegen Ende des Jahres haben einige Arbeitnehmende noch einige Tage Urlaub übrig. Doch wie sieht es aus, wenn der Chef oder die Chefin einfach entscheidet, dass man ab nächster Woche die restlichen Urlaubstage nehmen muss und die freien Tage bereits eingetragen hat? Ist das rechtlich in Ordnung? Hier erfährst du die Antwort.
Vorgesetzte:r trägt einfach Urlaub ein: Ist das zulässig?
Nein, grundsätzlich ist das nicht zulässig, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber n-tv. Denn wie Meyer berichtet, hat jeder Arbeitnehmende das Recht, über die zeitliche Lage seines Urlaubs zu entscheiden. Dabei sieht der Prozess der Urlaubsplanung in der Regel wie folgt aus:
Der Arbeitnehmende plant seine Urlaubstage im Voraus, und der Arbeitgeber genehmigt sie anschließend. Sollte der Arbeitgeber den Urlaub nicht genehmigen, müssen laut Meyer stichhaltige Gründe vorliegen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn bereits viele andere Teammitglieder:innen für denselben Zeitraum Urlaubsanträge gestellt haben.
Selbst wenn Beschäftigte noch offene Urlaubstage haben, darf der Chef beziehungsweise die Chefin gemäß Meyer nicht eigenmächtig den Urlaub festlegen. Allerdings gilt: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden auf die noch ausstehenden Urlaubstage hinweist und ihn auffordert, diese bis zum Jahresende zu nehmen, verfallen die Urlaubstage am Jahresende, falls der Arbeitnehmende trotz der Aufforderung seinen Urlaub nicht antritt.
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Ausnahmeregelung gilt bei Betriebsferien
Doch wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. So gibt es einen Fall, indem der Arbeitgeber bestimmen kann, wann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Dies geschieht beispielsweise, wenn Betriebsferien für bestimmte Zeiträume festgelegt werden, wie etwa zwischen Weihnachten und Neujahr.
In solchen Situationen legt der Arbeitgeber gemäß Meyer ausnahmsweise die Urlaubszeit fest, und die Mitarbeitenden sind verpflichtet, innerhalb dieses Zeitraums ihren Urlaub zu nehmen.