Heutzutage lassen sich Personaler:innen immer wieder neue Verfahren und Prozesse einfallen, die ihnen dabei helfen, die besten Bewerber:innen für eine bestimmte Position herauszufiltern. Auch bestimmte Eignungstests sind dabei sehr beliebte Methoden. Doch sind Eignungstests im Bewerbungsprozess überhaupt erlaubt? In diesem Artikel verraten wir es dir.
Alles zum Thema „Eignungstests im Bewerbungsprozess“:
Dürfen Personaler Eignungstests nutzen?
Für manche Jobs genügt eine einfache Bewerbung leider nicht, um die passende Person für den Job zu finden. Oft müssen die Personaler:innen bereits vorab wissen, welche Fähigkeiten der Bewerber oder die Bewerberin zu bieten hat. Dazu nutzen sie gerne verschiedene Eignungstests. Doch sind diese überhaupt noch erlaubt?
Grundsätzlich spricht erstmal nichts gegen einen Eignungstest. So dürfen Personaler:innen beispielsweise Rollenspiele, Logikrätsel und auch Persönlichkeitstests zum Beispiel im Rahmen eines Assessment-Centers durchführen.
Diese Voraussetzungen müssen die Tests erfüllen
Die Eignungstests müssen vorab jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen. So müssen die Bewerber:innen immer über die Tests und deren Inhalt im Voraus informiert werden und der Durchführung eines solchen Tests ausdrücklich zustimmen. Die Daten aus den Tests müssen zudem vertraulich und datenschutzrechtlich korrekt aufbewahrt beziehungsweise vernichtet werden.
Doch auch die einzelnen Untertests müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So sind Tests, die übermäßig in die Persönlichkeitsrechte der Bewerber:innen eingreifen, beispielsweise nicht zulässig. Grundsätzlich dürfen weder in einem Eignungstest noch in einem Bewerbungsgespräch zu persönliche Fragen gestellt werden. Eignungstests sollten sich daher immer auf die Arbeitstätigkeit oder die Fähigkeiten, die die Bewerber:innen später benötigen, beziehen.
Damit die Eignungstests auch fair und professionell ablaufen, muss in einigen Unternehmen auch immer der Betriebsrat zustimmen. Das gilt zumindest für die Firmen, in denen es einen Betriebsrat gibt. Für Firmen, die keinen Betriebsrat haben, entfällt diese Regelung.
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Fazit: Was passiert, wenn Bewerber nicht zustimmen?
Wie bereits erwähnt, müssen die Bewerber:innen einem solchen Eignungstest vorab immer zustimmen. Doch was passiert, wenn sie das nicht tun oder mit den Bedingungen nicht einverstanden sind?
In diesem Fall gibt es leider keine klare Regelung. Meist dürfen die Bewerber:innen dann nicht am Eignungstest teilnehmen und sind somit auch vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Falls es an den Bedingungen des Einstellungstests liegt, so gibt es nach wie vor die Möglichkeit auf eine Schadensersatzklage beim Arbeitsgericht.