Ob Schüler:innen, Student:innen oder Arbeitnehmer:innen, die sich neben ihrem Job noch etwas dazuverdienen wollen – Minijobs sind hierzulande noch immer sehr beliebt. Theoretisch sind geringfügige Beschäftigungen aber auch rentenversicherungspflichtig. Unter Umständen kannst du dich jedoch davon befreien lassen. Warum du das jedoch besser lassen solltest, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur Rente bei Minijobs:
Viele Menschen zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge für den Minijob
In Deutschland sind laut Angaben der Agentur für Arbeit derzeit etwa sieben Millionen Menschen geringfügig beschäftigt und üben somit einen Minijob aus. Der Minijob ist also nach wie vor sehr beliebt. Und das auch aus gutem Grund.
Denn wenn du einem Minijob nachgehst, kannst du derzeit ein maximales Gehalt von 520 Euro im Monat erhalten, ohne dafür Steuern oder andere Abgaben zahlen zu müssen. Grundsätzlich sind zwar auch Minijobs rentenversicherungspflichtig, wenn du jedoch sparen möchtest, kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Derzeit müsstest du als Arbeitnehmer etwa 3,6 Prozent von deinem Minijobgehalt an die Deutsche Rentenversicherung zahlen, den restlichen Anteil übernimmt dann dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin. Angenommen, du verdienst die vollen 520 Euro im Monat, so hättest du Abgaben in Höhe von 18,72 Euro. Du würdest pro Monat dann nur noch knapp 500 Euro verdienen.
Warum es nicht immer Sinn macht, dich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen
Viele Minijobber:innen lassen sich deshalb von der Rentenversicherungspflicht befreien. Denn sie wollen Geld sparen. Auf ein ganzes Jahr gerechnet, würdest du so ganze 224,64 Euro weniger verdienen. Doch es ist nicht immer sinnvoll, sich komplett von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Grundsätzlich gilt, je eher du in die Rentenkasse einzahlst, desto besser. Insbesondere Menschen, deren Hauptbeschäftigung ein Minijob ist, sollten sich jedoch gut überlegen, ob sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen wollen.
Wenn der Minijob der Hauptjob ist, ist das nämlich erstmal die einzige Möglichkeit, auf seine Versichertenjahre zu kommen, um später überhaupt Anspruch auf eine Rentenzahlung zu haben. Und auch andere Leistungen wie beispielsweise die Möglichkeit auf Rehabilitationsmaßnahmen, Hinterbliebenenrente oder Zuschüsse nach der Geburt eines Kindes würden dir so verwehrt bleiben.
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Fazit: Du musst selbst rechnen, was für dich sinnvoll ist
In einigen Fällen macht es natürlich mehr Sinn als in anderen, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Wenn du beispielsweise als Schüler:in einem Ferienjob nachgehst, um dir etwas Geld dazuzuverdienen, ist es vermutlich nicht sinnvoll, ein Teil des Geldes an die Rentenversicherung zu zahlen.
Wenn du jedoch nicht mehr zur Schule gehst, studierst oder eine Ausbildung machst und der Minijob dein einziger Job ist, solltest du dir nochmal überlegen, ob du das Geld nicht doch einzahlen möchtest, um so Anspruch auf Leistungen der Deutschen Rentenversicherung zu haben.