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Ist man bei einem Minijob eigentlich krankenversichert?

In der Regel sind Vollzeitbeschäftigte krankenversichert, aber gilt das auch für Minijober:innen. Was genau gilt, erfährst du hier.

Auf Holzwürfeln steht das Wort
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Urlaubsgeld im Minijob – was musst du beachten?

Egal ob vertraglich festgelegt oder freiwillig ausgezahlt: Ein zusätzliches Urlaubsgeld ist immer Grund zur Freude. Bist du jedoch in einem Minijob angestellt, solltest du dein Gesamteinkommen im Auge behalten.Wir zeigen dir, was du beim Urlaubsgeld im Minijob beachten musst.

Erwerbstätige sind in der Regel über ihre Arbeitgeber krankenversichert. Dabei wird Voll- oder Teilzeitbeschäftigten jeden Monat ein Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung wie einem 538-Euro-Job werden keine Steuern fällig. Es stellt sich jedoch die Frage, ob man in diesem Fall überhaupt krankenversichert ist. Hier erfährst du es.

Bin ich bei einem Minijob krankenversichert?

Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in geringfügigen Beschäftigungen. Solche Minijobs bieten die Möglichkeit, neben einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, während der Schulzeit oder des Studiums oder sogar während der Rente zusätzliches Geld zu verdienen.

Grundsätzlich gilt: Bei einem 538-Euro-Minijob entfallen die Beiträge zur Sozialversicherung, außer einem kleinen Beitrag von 3,6 Prozent des Bruttoverdienstes zur Rentenversicherung. Du hast jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung befreit zu werden. Doch wenn keine Beiträge entrichtet werden, sie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus?

Wer einen Minijob ausübt, der ist nicht automatisch versichert. Aus diesem Grund benötigen Betroffene eine bestehende Krankenversicherung da in Deutschland seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht besteht. Je nachdem, ob du neben dem Minijob studierst, Rente beziehst oder als Arbeitnehmer:in tätig bist, bist du jedoch möglicherweise bereits krankenversichert.

Diese Personen sind in der Regel versichert

Studierende haben in der Regel eine studentische Krankenversicherung, während Rentnerinnen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zugeordnet sind. Arbeitnehmerinnen und Familienversicherte sind ebenfalls krankenversichert, entweder durch ihren Arbeitgeber oder als Teil einer Familienversicherung.

Schüler:innen, Studierende und Praktikant:innen bis einschließlich 25 Jahre sowie Kinder bis 18 Jahre können kostenfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden, vorausgesetzt, mindestens ein Elternteil oder Partner:in ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und zahlt Beiträge. Personen, die sich mitversichern lassen möchten, unterliegen jedoch einer Einkommensgrenze von 538 Euro pro Monat.

Du kannst dich auch freiwillig versichern lassen

Du hast aber auch die Möglichkeit, dich gesetzlich oder privat zu versichern. Dabei trägst du sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Die monatlichen Beiträge für freiwillig Versicherte liegen bei mindestens 200 Euro und variieren je nach Krankenkasse.

Diese Beiträge setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen. Bei einer privaten Versicherung im Minijob unterscheiden sich die Kosten stark je nach Leistungsumfang, Gesundheitszustand und Alter.

Quellen: Minijob Magazin, Barmer und gesetzliche-krankenkassen.d