Krankheit kann unerwartet auftreten und jeden betreffen – auch Selbstständige. Während Angestellte normalerweise auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zählen können, ist die Situation für Selbstständige oft anders. Ohne angemessene Vorsorge kann Krankheit schnell zur Existenzbedrohung werden. Daher ist es wichtig, sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Hier erfährst du alle wichtigen Infos.
Krank als Selbstständiger: Wer gesetzlich versichert ist, bekommt Krankengeld
Wenn du dich bei Beginn deiner Selbstständigkeit für die freiwillige gesetzliche Versicherung entscheidest, stehen dir zwei Optionen offen: Entweder zahlst du einen ermäßigten Beitrag oder du wählst den normalen Satz. Entscheidest du dich für Letzteres, hast du ab dem 43. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Allerdings bist du bis zu diesem Zeitpunkt auf deine Ersparnisse angewiesen, da normalerweise dein Arbeitgeber bis zum 43. Tag zahlen würde – und das bist nun mal du.
Wahltarife mit Krankengeld ab dem 15. Tag
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten sogenannte Wahltarife an, die es ermöglichen, Krankengeld bereits früher zu erhalten. Dabei wird dieses in der Regel ab dem 15. Tag ausgezahlt. Allerdings erhöht sich dabei der Beitrag für das Krankentagegeld entsprechend. Es liegt also an dir, abzuwägen, wie lange du von deinen Rücklagen leben kannst und ab welchem Zeitpunkt du im schlimmsten Fall auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist.
Die Höhe des Krankengelds in den Wahltarifen ist variabel und wählbar. Hierbei gilt: Je höher das gewählte Krankengeld, desto höher ist der Beitrag, den du dafür zahlst. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Krankengeld die Höhe deines Nettoeinkommens nicht überschreiten darf. Einige Krankenkassen setzen jedoch bereits früher eine Obergrenze fest, die entweder einen bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens abdeckt oder eine maximale tägliche Auszahlungssumme vorgibt.
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Das gilt, wenn du privat versichert bist
Im privaten Versicherungsbereich gilt ein ähnliches Prinzip. Hier muss jedoch eine separate Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen werden. Zusätzlich muss im Krankheitsfall nachgewiesen werden, dass die Berufsausübung unmöglich ist. Das bedeutet beispielsweise, dass ein:e Berater:in trotz eines gebrochenen Arms weiterhin arbeiten muss. Wer privat versichert ist und eine Krankentagegeldversicherung hat, sollte sicherstellen, dass im Krankheitsfall ein Attest vorliegt, das die Arbeitsunfähigkeit zweifelsfrei bestätigt.
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Für längere Krankheitsfälle Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Das Krankentagegeld ist eine wichtige Absicherung, um vorübergehend finanziell abgesichert zu sein. Doch seine Leistungszeit ist begrenzt. In der Regel werden Zahlungen für Krankheitstage zwischen 26 und 78 Wochen innerhalb von drei Jahren erbracht. Während dies für kurzfristige Krankheiten wie Grippe ausreicht, bleibt es bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs oft unzureichend.
Wer über einen längeren Zeitraum erkrankt ist, benötigt eine zusätzliche Versicherung, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU. Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn man aufgrund einer schweren Krankheit oder Verletzung seit mindestens sechs Monaten nicht mehr in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen. Die BU übernimmt dann quasi die Zahlungen, wenn das Krankentagegeld ausläuft.
Die BU weist aber noch einen weiteren Vorteil auf: Sie zahlt auch bei vorübergehender Berufsunfähigkeit, etwa wenn eine Genesung in Sicht ist.