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Änderungen beim Führerschein: Das könnten Rentner bald nachweisen müssen

Autofahrer*innen sollten nun die Ohren spitzen. Denn mit der 4. Führerscheinrichtlinie treten einige Änderungen in Kraft – insbesondere für Rentner*innen.

Eine ältere Dame sitzt im Auto.
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Im Winter kann es im Auto ganz schön kalt sein, bevor die Heizung für eine angenehme Temperatur gesorgt hat. Viele Fahrer lassen deshalb die Jacke an. Doch ist das eine gute Idee?

Das Jahr 2023 hatte für Autofahrer*innen bereits die eine oder andere Veränderung im Petto. Ein Umstand, der sich auch in den letzten Monaten des Jahres fortführt. Denn die EU plant noch in diesem Jahr eine neue Richtlinie einzuführen. Welche Änderungen beim Führerschein geplant sind und warum sich insbesondere Rentner*innen auf neue Umstände einstellen müssen, erfährst du hier.

Diese Führerschein-Änderungen könnten durch die neue Richtlinie eintreten

Wie der ADAC berichtet, wird in der EU aktuell eine 4. Führerscheinrichtlinie diskutiert. Doch keine Sorge. Bevor etwaige Änderungen beim Führerschein in Deutschland eintreten könnten, müsste eine neue EU-Regelung erst einmal in ein nationales Recht überführt werden. Soweit so gut. Doch welche neuen Regelungen stehen eigentlich zur Debatte?n Hierzu gehören unteranderem:

  • Neues Mindestalter für Bus- und LKW-Fahrer
  • Anerkennung von B17 im Ausland
  • Digitaler Führerschein
  • Ausnahmen bei der Gewichtsgrenze der Klasse B
  • Fahrtauglichkeitsprüfung für Personen ab 70

EU diskutiert Fahrtauglichkeitsprüfung für Personen ab 70

Die neue Führerscheinrichtlinie würde insbesondere Senior*innen treffen. Denn wenn es nach der EU geht, sollten Personen ab 70 alle fünf Jahre einer Fahrtauglichkeitsprüfung stellen, so der ADAC. Eine entsprechende Regelung soll es laut dem Automobil-Club bereits in einigen europäischen Ländern (Spanien, Dänemark, Großbritannien, Schweiz & Italien).

Doch wie könnte die Überprüfung älterer Autofahrer*innen in Deutschland aussehen? Eine Möglichkeit wäre, dass der Führerschein von Personen (ab 70 Jahren) in einem zeitlichen Abstand von fünf Jahren ausgetauscht werden müssen. Doch inwiefern die Fahrtauglichkeit überprüft werden soll, gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben. So könnte es zum Beispiel sein, dass der Autofahrende bei der Erneuerung seines Führerscheins versichern muss, dass er noch in der Lage ist ein Auto fahren zu können. Welche Konsequenzen drohen, wenn die Angabe nicht der Wahrheit entspricht, gibt es aktuell noch nicht.

Den Führerschein könnte es bald digital geben

Doch das war noch längst nicht alle. Die wohl größte Veränderung der 4. Führerscheinrichtlinie ist dem ADAC zufolge, dass es den Führerschein womöglich bald auch digital geben könnte. Dabei ist das Vorhaben nicht neu. Bereits während der Corona-Pandemie gab es bereits den Gedanken, den Führerschein auch in digitaler Form anzubieten. Für die Verwendung soll ein Smartphone und eine entsprechende App verwendet werden. Für alle, die kein Smartphone besitzen soll es eine Scheckkarte mit einem sicheren QR-Code geben.