Du fühlst dich schlapp, elend, kaputt? Du bist verschnupft, verkatert, depressiv oder unglücklich? Das alles sind Gründe, um sich bei der Arbeit krankschreiben zu lassen. Dann heißt es ab jetzt: Netflixen, Suppe essen und sich ordentlich auskurieren. Oder doch nicht? Wie sieht es aus mit essen gehen, feiern oder einfach shoppen gehen? Das alles ist doch nicht erlaubt, oder? Kann dein Chef dich sogar dafür feuern, wenn du krankgeschrieben bist und dennoch unterwegs bist? Wir zeigen dir, was du bei einer Krankschreibung beachten musst.
Krankschreibung: Das musst du wissen
- Das Recht auf finanziellen Ausgleich
- Das Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit
- Die Pflicht zu einem Nachweis
- Was du nicht darfst: Für andere arbeiten
- Interessenkonflikte meiden
- Krankschreibung: Darf ich ins Restaurant gehen?
- Feiern gehen, trotz Krankschreibung
- Prüfe die Richtlinien
- Krankschreibung: Verhalte dich verantwortungsbewusst
Das Recht auf finanziellen Ausgleich
Eines der wichtigsten Rechte, die ein:e krankgeschriebene:r Arbeitnehmer:in hat, ist das Recht auf einen gewissen finanziellen Ausgleich. In vielen Fällen entspricht diese Entschädigung dem regulären Gehalt oder Lohn der betreffenden Person, obwohl manche Arbeitgeber:innen einen geringeren Betrag anbieten.
Neben dieser finanziellen Unterstützung können Personen im Krankheitsurlaub auch Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben, z. B. auf Krankenversicherungsschutz oder Zugang zu Rehabilitationsleistungen.
Das Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit
Ein weiteres wichtiges Recht, das Personen im Krankheitsurlaub haben, ist das Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit. Arbeitgeber dürfen in der Regel keine Informationen über den Gesundheitszustand einer Person oder die Einzelheiten ihres Krankheitsurlaubs an andere Personen weitergeben, es sei denn, sie haben die Erlaubnis der Person oder sind gesetzlich dazu verpflichtet. Dies bedeutet, dass krankgeschriebene Personen erwarten können, dass ihre Privatsphäre von ihrem Arbeitgeber und ihren Kollegen respektiert wird.
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Die Pflicht zu einem Nachweis
Neben diesen Rechten haben krankgeschriebene Personen auch bestimmte Pflichten, die sie erfüllen müssen, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu erhalten. Zu diesen Pflichten gehört die Vorlage von Nachweisen über den Gesundheitszustand, wie z. B. ein ärztliches Attest oder medizinische Unterlagen.
Außerdem die Unterrichtung des Arbeitgebers über den Verlauf der Krankheit und etwaige Änderungen des Gesundheitszustands. In einigen Fällen kann von krankgeschriebenen Personen auch verlangt werden, dass sie an Rehabilitations- oder anderen medizinischen Behandlungsprogrammen teilnehmen, um sich vollständig von ihrer Krankheit oder Verletzung zu erholen.
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Was du nicht darfst: Für andere arbeiten
Während des Krankheitsurlaubs ist es den Betroffenen auch nicht gestattet, bestimmte Dinge zu tun. So dürfen sie im Allgemeinen nicht für einen anderen Arbeitgeber arbeiten oder Tätigkeiten ausüben, die mit ihrem Gesundheitszustand unvereinbar sind. Das bedeutet, dass sie keine Tätigkeiten ausüben dürfen, die ihre Gesundheit gefährden oder ihre Genesung beeinträchtigen könnten.
Interessenkonflikte meiden
Zusätzlich zu diesen Einschränkungen dürfen krankgeschriebene Personen im Allgemeinen auch keine Tätigkeiten ausüben, die als Interessenkonflikt mit ihrem Arbeitgeber angesehen werden. Dazu gehört die Arbeit für ein konkurrierendes Unternehmen, die Ausübung von Tätigkeiten, die als Vertrauensbruch angesehen werden könnten, oder die Nutzung ihrer Position oder ihres Wissens, um sich selbst oder jemand anderem einen Vorteil zu verschaffen.
Krankschreibung: Darf ich ins Restaurant gehen?
Ob du während deines Krankheitsurlaubs Lebensmittel einkaufen oder ins Kino gehen darfst, hängt von den besonderen Umständen deiner Krankheit und deiner Fähigkeit dazu ab. Wenn du zu krank bist, um das Haus zu verlassen, dann ist es wahrscheinlich nicht angebracht, dass du ausgehst und dich an Aktivitäten wie Lebensmitteleinkäufen oder Kinobesuchen beteiligst.
Wenn deine Krankheit jedoch nicht schwerwiegend ist und du in der Lage bist, diese Tätigkeiten auszuüben, ohne deine Gesundheit zu gefährden, dann kannst du das unter Umständen tun. Ein Besuch in Kino oder Restaurant ist dann vertretbar, wenn die Person nicht im Bett bleiben muss, beispielsweise bei einem gebrochenem Arm. Wer aber etwa wegen einer Grippe oder eines Magen-Darm-Infekts krankgeschrieben ist, sollte lieber zu Hause bleiben.
Feiern gehen, trotz Krankschreibung
„Wer feiern kann, kann auch arbeiten.“ Das Feiern während einer Krankschreibung ist nicht grundsätzlich untersagt, denn auch hier kommt es auf den individuellen Fall an. Hast du dir den kleinen Finger verstaucht, dürfte der Besuch einer Party deine Genesung nicht gefährden, solange es mit dem Grund deiner Krankschreibung vereinbar ist. Mit einer Krankschreibung wegen Migräne solltest du dich besser nicht im Club erwischen lassen.
Prüfe die Richtlinien
Wichtig ist auch, dass du prüfst, ob dein:e Arbeitgeber:in Richtlinien für den Krankheitsurlaub hat. Einige Arbeitgeber:innen haben spezielle Vorschriften darüber, was Arbeitnehmer:innen während eines Krankheitsurlaubs tun dürfen. Es ist wichtig, diese Vorschriften zu befolgen, um Probleme oder Missverständnisse zu vermeiden. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du während deines Krankheitsurlaubs bestimmten Tätigkeiten nachgehen darfst, wende dich am besten an deine:n Arbeitgeber:in oder die Personalabteilung, um eventuelle Fragen zu klären.
Krankschreibung: Verhalte dich verantwortungsbewusst
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du als Arbeitnehmer:in im Krankheitsurlaub bestimmte Rechte und Pflichten hast, die du kennen solltest. Dazu gehören das Recht auf Krankengeld, das Recht auf Privatsphäre und die Verpflichtung, deinen Arbeitgeber über die Abwesenheit und die voraussichtliche Rückkehr an den Arbeitsplatz zu informieren.
Du solltest auch alle Richtlinien deines Arbeitgebers beachten, die sich auf den Krankheitsurlaub beziehen. Aber in jedem Fall geht die Gesundheit vor und bevor du nicht völlig auskuriert bist, solltest du vielleicht auf den nächsten Kinobesuch verzichten.