Ab in den Urlaub und noch einmal die Seele baumeln lassen. Für Ungeimpfte kann eine Reise ins Ausland jedoch gehörige Konsequenzen nach sich ziehen. Denn nach dem Urlaub folgt meist die unbeliebte Quarantäne. Mit einem Trick kannst du der Quarantäne jetzt aber entgehen.
Alles zur Quarantäne nach dem Urlaub
In diesem Gebiet droht die Quarantäne nach dem Urlaub
Seit dem 1. August 2021 wird nur noch zwischen dem Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet unterschieden. Im Hochinzidenzgebiet besteht demnach eine sehr hohe Inzidenz bzw. ein erhöhtes Risiko für eine Corona-Infektion. Das liegt unter anderem an einer schnellen Ausbreitungsgeschwindigkeit oder nicht ausreichend vorhandenen oder verlässlichen epidemiologischen Daten.
Als Virusvariantengebiet gilt eine Region oder ein Land dann, wenn sich eine Variante des Coronavirus verbreitet, welche in Deutschland bisher noch nicht bekannt ist und dementsprechend auch kein Impfstoff Schutz bietet.
Du fliegst in den Urlaub und möchtest dich absichern, ob du nach Ankunft in Quarantäne musst? Dabei hilft dir die Website des Robert-Koch-Instituts. Hier wird tagesaktuell aufgelistet, welche Länder zu welchem Gebiet gehören.
Damit es später keine bösen Überraschungen gibt, wird empfohlen, sich bereits kurz vor Reisebeginn und auch während des Urlaubs immer wieder zu informieren, welche Regeln für das Reiseland gelten.
Doch nicht nur die Reiseländer können unterschiedliche Regelungen haben, auch die Quarantäne-Bestimmungen der Bundesländer können sich im Einzelnen unterscheiden. Auch hier findet sich online eine Übersicht der Bundesregierung.
Quarantäne nach dem Urlaub: Nicht für Geimpfte und Genesene
Nicht alle müssen nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet mit einer Quarantäne rechnen. So unterscheiden sich die Regeln seit dem 9. Juni 2021 für vollständig Geimpfte und Genesene stark von Ungeimpften. Demnach haben geimpfte oder genesene Personen weder eine Test- und Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenz-Gebiet, noch ist ein negativer Corona-Test bei Einreise mit dem Flugzeug erforderlich. Jedoch müssen alle, egal ob geimpft oder genesen, bei einer Einreise aus einem Hochinzidenz-Gebiet die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen sowie die entsprechenden Nachweise hochladen.
Aber: Reisen Geimpfte und Genesene in ein Virusvarianten-Gebiet ein, müssen auch sie sich in 14-tägige Quarantäne begeben, falls sie nicht nachweisen können, dass ihr Impfschutz gegen die Virusvariante wirksam ist. Die Entscheidung darüber fällt das Robert-Koch-Institut.
Müssen Ungeimpfte immer in Quarantäne?
Auch hier wird unterschieden, ob die ungeimpfte Person in ein Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet fliegt. Solltest du deinen Urlaub in einem Hochinzidenz-Gebiet verbringen, musst du nach der Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne, diese kann jedoch mit einem negativen Corona-Test auf fünf Tage verkürzt werden.
Den Test darfst du jedoch erst am fünften Tag nach Wiederankunft in Deutschland durchführen lassen. Für die Verkürzung ist lediglich ein PCR-Test oder ein Corona-Schnelltest zulässig, der von einem medizinischen Dienstleister vorgenommen werden muss.
Du reist aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland ein und bist weder geimpft noch genesen? Dann sieht das Ganze noch eine Spur strenger aus. Statt der zehntägigen Quarantäne musst du dich nämlich für zwei Wochen isolieren. Bei diesem Szenario besteht, anders als beim Hochinzidenz-Gebiet auch nicht die Möglichkeit, die Quarantänedauer zu verkürzen.