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Krankschreibung: Bekomme ich sie bei positivem Corona-Test automatisch?

Aktuell sind wieder vermehrt Menschen an Corona erkrankt. Heißt das auch 2024 noch: auf jeden Fall zu Hause bleiben?

Hand hält positiven Corona-Test
© canva.com

Laut Studie: So viele Arbeitnehmer gehen trotz Corona zur Arbeit!

Trotz Corona zur Arbeit? Für SO viele Arbeitnehmer*innen gehört genau das laut einer repräsentativen Umfrage offenbar dazu.

Während der Hochphase der Corona-Pandemie war bei einem positiven Testergebnis sofort klar: Man bleibt zu Hause und wird erst einmal krankgeschrieben. Aber wie sieht die Lage mittlerweile aus? Aktuell gibt es wieder vermehrt positive Corona-Tests – aber heißt das auch, dass wir damit automatisch eine Krankschreibung bekommen? Wir haben uns einmal genauer informiert, was jetzt gilt.

Bedeutet ein positiver Corona-Test immer eine Krankschreibung?

Ein positiver Corona-Test allein bedeutet nicht automatisch, dass du krankgeschrieben wirst. Auch wenn ein positives Testergebnis darauf hinweist, dass du das Virus in dir trägst, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass du Symptome hast oder arbeitsunfähig bist. In Deutschland hängt die Krankschreibung immer vom Gesundheitszustand ab, nicht allein von einem Testergebnis.

Lesetipp: Job: Brauche ich schon nach einem Tag eine Krankschreibung?

Wenn du also positiv auf Corona getestet wurdest, aber keine oder nur milde Symptome verspürst, kannst du oft weiterhin von zu Hause arbeiten, sofern dies möglich ist. Die Entscheidung darüber, ob du eine Krankschreibung erhältst, trifft jedoch immer eine Ärztin oder ein Arzt – und zwar basierend auf deinem körperlichen Zustand und deinen Symptomen.

In diesem Fall brauchst du eine Krankschreibung

Solltest du Symptome entwickeln, wie beispielsweise Fieber, Husten, Atemnot oder starke Abgeschlagenheit, bist du arbeitsunfähig und bekommst eine Krankschreibung. Ebenso kann es sein, dass dein Arbeitgeber bei einem positiven Testergebnis aus Sicherheitsgründen verlangt, dass du nicht zur Arbeit erscheinst. Schließlich sollst du deine Kolleg:innen sowie Kund:innen oder Gäste nicht anstecken. Wichtig: Auch in diesem Fall brauchst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

So kommst du an deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mit einem positiven Corona-Test in der Hausarztpraxis aufzuschlagen und womöglich noch andere anzustecken, ist keine gute Idee. Daher kannst du – vorausgesetzt du hast entsprechende Symptome – auch telefonisch oder per Videosprechstunde krankgeschrieben werden. Seit der elektronischen Krankschreibung (eAU) ist auch die Übergabe kein Problem mehr – die Praxis übermittelt die Daten automatisch an deine Krankenkasse, wo dein Arbeitgeber sie dann abrufen kann.

Solltest du keine Symptome haben, aber dein Arbeitgeber verlangt, dass du zu Hause bleibst, kann es auch sein, dass dieser dich ohne Krankschreibung freistellt. Das solltest du unbedingt mit deinen/r Vorgesetzten besprechen – und zwar rechtzeitig. Melde deinen positiven Test am besten unverzüglich bei deiner Arbeit und kläre, was zu tun ist. So kannst du Missverständnisse vermeiden und problematischen Situationen vorbeugen.

Fazit: Krankschreibung nur bei Symptomen

Ein positiver Corona-Test führt nicht automatisch zu einer Krankschreibung. Erst wenn du Symptome entwickelst, die dich arbeitsunfähig machen, oder dein Arbeitgeber eine Krankschreibung verlangt, wird diese notwendig. Achte darauf, rechtzeitig eine AU bei deiner Ärztin oder deinem Arzt anzufordern, besonders wenn du Symptome hast. Dank der eAU musst du dir auch keine Sorgen darum machen, ob sie rechtzeitig mit der Post ankommt oder wie du sie in der Praxis abholen sollst. Achte einfach darauf, dass du rechtzeitig deinen Arbeitgeber sowie deinen Arzt oder deine Ärztin kontaktierst.

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