Veröffentlicht inJob

Auswandern im Ruhestand: Wann die Rente im Ausland besteuert wird

Ruhestand unter Palmen? Viele Rentner*innen zieht es nach dem Berufsleben ins Ausland. Wie die Besteuerung der Rente in diesem Fall aussieht, liest du hier.

Rentner-Ehepaar sitzt auf Klappstühlen am Meer.
© Getty Images/Westend61

Gefährliche Rentenfalle für Frauen: Das solltest du tun, um nicht reinzutappen

Wie man als Frau und Mutter nicht in die Rentenfalle tappt, erklären uns die Finanzberaterinnen Lea Gawantka und Antonia Schwer von Ma Money.

Warum sollte man in Deutschland frieren, wenn man den wohlverdienten Ruhestand auch im warmen Ausland verbringen kann? Das denken sich offensichtlich auch viele Deutsche. Denn ein Blick auf die ins Ausland überwiesenen Renten zeigt, dass die Zahl der deutschen Rentner*innen im Ausland von Jahr zu Jahr steigt. Doch wer Rente aus Deutschland bezieht, muss unter Umständen weiterhin eine Steuererklärung abgeben. Wie die Besteuerung aussieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir klären auf.

Lesetipp: Rente mit 63: Nur noch für diesen Jahrgang möglich – danach ist vorbei!

Deutsche Rentenversicherung zahlt an 1,7 Millionen Rentner weltweit

Der Rentenatlas 2024 zeigt, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rund 1,7 Millionen Ruheständler*innen in über 150 Ländern Rentenzahlungen leistet. Ein Großteil davon sind ausländische Staatsbürger*innen, die früher in Deutschland gearbeitet haben und nun in ihre Heimat zurückkehren. Nur etwa 237.000 der im Ausland lebenden Rentner*innen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. 

Wer seinen Ruhestand in einem EU-Land oder in einem Staat mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland verbringt, erhält seine Rente in voller Höhe, so die Deutsche Rentenversicherung. Besonders viele deutsche Rentner*innen leben in Österreich, den USA, der Schweiz, Spanien oder Frankreich.

Anders sieht es in Ländern ohne Abkommen aus: Dort können im Ausland erworbene Versicherungszeiten nicht angerechnet werden. „Liegen keine Beitrags- oder Beschäftigungszeiten außerhalb des heutigen Bundesgebiets vor, wird die Rente jedoch uneingeschränkt gezahlt“, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Beschränkte Einkommensteuerpflicht für deutsche Rentner im Ausland

Wer deutsche Rente bezieht, muss sie in Deutschland versteuern, egal welche Staatsbürgerschaft er hat. Denn seit 2005 gilt für Ruheständler*innen, die dauerhaft im Ausland leben, die „beschränkte Einkommensteuerpflicht“. Der Grund: Die Rente zählt als inländisches Einkommen. Hat Deutschland ein Besteuerungsrecht, zählt die Rente aber dazu“, sagte Olesja Hess, Steuerexpertin bei Wiso Steuer, gegenüber T-online.de. Seit 2010 betrifft das alle Renten – gesetzliche, betriebliche und private.

Wer mindestens 183 Tage im Jahr in Deutschland lebt, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig. Ziehen Rentner*innen ihren Wohnsitz vollständig ins Ausland, fallen manche Vorteile weg – etwa Abzugsmöglichkeiten bei der Steuer. „So können Sie dann beispielsweise keine Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen geltend machen – oder dies nur sehr begrenzt tun“, erklärt Steuerexpertin Hess.

Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.

Doppelbesteuerungsabkommen: Was Rentner*innen wissen müssen

Deutschland hat mit einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Das heißt: Rentner in diesen Staaten müssen oft keine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Entscheidend ist, „ob Deutschland überhaupt das Recht hat, Ihre Rente zu besteuern“, erklärt Hess. Wer zum Beispiel in Griechenland, Mauritius oder den USA lebt, wird vom Finanzamt Neubrandenburg von der Pflicht zur Einkommensteuererklärung befreit. Weitere Länder fallen ebenfalls unter diese Abkommen. Hierzu gehören: 

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Bolivien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Ceuta
  • Ecuador
  • Elfenbeinküste
  • Estland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Indien
  • Iran
  • Island
  • Israel
  • Jamaika
  • Kosovo
  • Kuweit
  • Lettland
  • Litauen
  • Marokko
  • Melilla
  • Moldau
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Russische Föderation
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Sri Lanka
  • Thailand
  • Tschechien
  • Venezuela
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Vietnam

Jedes Land hat eigene Steuerregeln, etwa Freistellungs- oder Anrechnungsmethoden. Einkünfte aus Deutschland werden so oft nicht doppelt besteuert oder angerechnet. Offene Fragen lassen sich je nach Wohnsitz oft in Gesprächen mit der Deutschen Rentenversicherung klären.

Gift this article