Ein Urteil sorgt für Unmut: Erwerbsgeminderte, die vor dem 1. Januar 2019 in Rente gingen, gehen leer aus – obwohl Reformen längst höhere Renten ermöglichen. Was das für Millionen Betroffene bedeutet? Wir zeigen, woher die Ungleichheit kommt und wie du trotzdem das Maximum aus deiner Rente herausholst.
Die verlängerte Zurechnungszeit ab 2019
Seit dem 1. Januar 2019 wurde die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten deutlich verlängert – bis hin zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten (2024: 66 Jahre und 2 Monate, später bis 67 Jahre). Das führt bei Neubewilligungen zu höheren Rentenzahlungen. Alte Fälle (sogenannte „Bestandsrentner“) bleiben außen vor.
BSG-Urteil: keine Gleichbehandlung
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 10. November 2022 (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R), dass eine Neuberechnung mit der neuen Zurechnungszeit für ältere Erwerbsgeminderte nicht zulässig ist. Die Ungleichbehandlung sei verfassungsgemäß, da der Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums Stichtagsregelungen setzen kann.
Millionen Betroffene bleiben benachteiligt
Ungefähr 3 Millionen Erwerbsgeminderte, deren Rente vor 2019 begann, erhalten im Vergleich zu Neurentnern monatlich zwischen 50 und 200 € weniger. In einem bekannten Einzelfall liegt die Differenz bei 185 € brutto.
Trostlösung: Pauschaler Zuschlag ab Juli 2024
Ein gewisser Ausgleich kommt durch den von § 307i SGB VI geregelten Zuschlag ab 1. Juli 2024:
- 7,5 % der Entgeltpunkte bei Rentenbeginn 2001–30.06.2014
- 4,5 % bei Rentenbeginn 2014–2018
Damit wird ein Teil der Ungleichheit abgemildert – reicht aber nicht an die tatsächliche Differenz heran, wie rentenbescheid24.de schreibt.
Was du jetzt tun kannst
| Maßnahme | Erklärung |
|---|---|
| Rentenbescheid prüfen | Stelle sicher, dass der pauschale Zuschlag ab Juli 2024 korrekt berechnet und ausgewiesen ist. |
| Rentenberater konsultieren | Lass deine individuelle Situation prüfen – es kann Nachbesserungsmöglichkeiten geben. |
| Widerspruch einlegen | Bei fehlerhafter Bescheiderstellung oder fehlenden Zuschlägen: juristisch gegenprüfen lassen. |
| Politische Stimme stärken | Betroffene und Sozialverbände können Druck auf den Gesetzgeber aufbauen. |
Für Millionen Erwerbsgeminderte ist die Rentenhöhe bis heute also niedriger als bei nach 2019 in Rente gehenden Personen. Die verbesserte Zurechnungszeit gilt nicht rückwirkend – höchstens ein prozentualer Zuschlag kann die Schieflage etwas korrigieren. Wer betroffen ist, sollte Bescheid prüfen, Zuschläge kontrollieren und bei Bedarf aktiv werden.
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Gender Pension Gap: Frauen stehen auch 2024/25 bei der Rente weiterhin deutlich schlechter da als Männer. Laut Daten des Statistischen Bundesamts beträgt der Gender Pension Gap im Jahr 2024 25,8 %, wenn man Hinterbliebenenrenten und Pensionen mit berücksichtigt. Ohne diese Leistungen liegt die Lücke sogar bei 36,9 %. Frauen ab 65 Jahren verdienen inkl. dieser Hinterbliebenen- und Pensionsbezüge im Schnitt etwa 20.668 Euro/Jahr brutto, Männer etwa 27.850 Euro.
Die häufigsten Gründe für das Gefälle: Frauen arbeiten häufiger in schlechter bezahlten Branchen. Sie sind öfter in Teilzeit tätig. Sie unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für Pflege- und Fürsorgeaufgaben. Sie sind seltener in Führungspositionen.
Um den Gender Pension Gap auszugleichen, sollten Frauen auf die Altersvorsorge achten.

