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Rente ab 2026: Millionen drohen massive Kürzungen – bist du betroffen?

Ab 2026 müssen sich einige Erwerbstätige auf Änderungen bezüglich der Rente einstellen. Lies hier, wer genau betroffen ist.

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© IMAGO/Westend61

Wie schaffe ich den Übergang in die Rente? Insider rät: „Nicht von 100 auf 0 runterschalten“

Was sollte man beim Übergang in die Rente unbedingt beachten? Rentenexperte Helmut Achatz gibt Tipps.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen sich viele Erwerbstätige neu umschauen. Denn ab diesem Zeitpunkt endet der bisherige Vertrauensschutz, der es bisher vielen Schwerbehinderten erlaubte, schon vor ihrem 62. Geburtstag in Rente zu gehen. Warum sich das so negativ auf die Rente auswirkt und was du dagegen tun kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.

Neue Regelung sorgt für verlängerte Erwerbstätigkeit bei Schwerbehinderten

Grundlage dieser Änderung ist der letzte Schritt des Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetzes von 2007. Es hat bereits dafür gesorgt, dass die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wurde. Jetzt müssen jedoch auch sämtliche Sonderregelungen angepasst werden.

Auch für die Altersrente schwerbehinderter Menschen gibt es somit ab dem 1. Januar 2026 neue Regelungen. Konkret bedeuten die Änderungen, dass schwerbehinderte Menschen, die am oder nach dem 1. Januar 1964 geboren wurden, erst regulär mit 65 Jahren in den Ruhestand eintreten können. Der frühestmögliche Renteneintritt ist maximal drei Jahre zuvor – also mit 62 Jahren möglich – und erfolgt nur gegen gewisse Abschlagszahlungen.

Aktuell gibt es in Deutschland etwa 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Fast ein Drittel von ihnen ist im erwerbsfähigen Alter und muss daher auch die Pläne für den Ruhestand nochmal neu berechnen.

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Wer früher in den Ruhestand eintreten möchte, muss Abschläge zahlen. Credit: IMAGO/Westend61

Wer früher in Rente geht, muss mit hohen Abschlägen rechnen

Wer dennoch bereits früher in den Ruhestand eintreten möchte, muss Abschlagszahlungen leisten. Für jeden vorgezogenen Monat werden dabei 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Wer sich also dazu entscheidet, tatsächlich bereits mit 62 Jahren in den Ruhestand einzutreten, muss mit Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 10,8 Prozent rechnen.

Geht man von einer Rente in Höhe von 1.750 Euro brutto aus, könnte diese nach den Abschlägen sich nur noch auf 1.370 Euro belaufen.

Diese Optionen haben schwerbehinderte Menschen jetzt

Menschen, die nach 1964 geboren wurden und einen Schwerbehindertenausweis besitzen, sollten jetzt am besten von Expert:innen beraten lassen. In einigen Fällen kann es sich nämlich trotz der hohen Abschlagskosten lohnen, früher in Rente zu gehen. Auch Teilrenten oder das Zahlen von Ausgleichszahlungen stellen Alternativen dar. Diese Entscheidungen sollten jedoch im besten Fall gemeinsam mit Fachleuten abgewogen werden. Wie immer gilt auch hier: Wer frühzeitig plant, kann langfristige Schäden vermeiden.

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