Irgendwann kommt der Punkt im Leben eines/r Hundebesitzer:in, wo man sich von seinem Vierbeiner verabschieden muss. Viele Menschen wollen ihren Hund trotzdem noch in ihrer Nähe haben und entschließen sich deshalb, seinen Körper im Garten zu vergraben. Doch was ist in diesem Zusammenhang erlaubt? Wir haben uns angeschaut, welche Dinge du nicht tun darfst, wenn du deinen Hund im Garten vergraben willst.
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Hund im Garten vergraben: 3 Fehler, die dir nicht unterlaufen sollten
Für viele Menschen ist das Haustier ein Familienmitglied, weshalb sie nach dem Tod von diesem auch auf eine Art von Bestattung bestehen. Wenn man einen eigenen Garten hat, fällt die Wahl meist auf diesen für die letzte Ruhestätte des Hundes. Wenn du deinen Hund im Garten vergraben willst, kannst du dies aber nicht einfach so ohne Hintergedanken und Vorbereitungen machen. Wir haben dir deshalb die größten drei Fehler zusammengestellt, die du vermeiden solltest.
1. Du beachtest nicht die Größe deines Hundes
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Begraben des Hundes im Garten legal. Allerdings musst du dafür die Größe deines Vierbeiners beachten. So sind die Bestimmung je nach Hunderasse und Größe von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Es ist also möglich, dass du für deinen Deutschen Schäferhund unter Umständen eine Genehmigung des Veterinäramts einholen musst. Informiere dich also lieber vorher bei deiner zuständigen Kommune oder bei der Gemeindeverwaltung, ob die Größe deines Hundes zulässig ist, um die Gartenbestattung durchzuführen.
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2. Das Grab befindet sich nicht auf dem eigenen Grundstück
Das Grab deines Vierbeiners sollte sich auf jeden Fall auf deinem eigenen Grundstück befinden. So ist es nicht erlaubt, deinen Hund auf einem Mietgrundstück zu vergraben – außer du hast die Erlaubnis von deinem/r Mieter:in. Übrigens: Dein Grundstück darf außerdem nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen, weil die Leichengifte das Wasser sonst verunreinigen könnte.
3. Das Grab ist nicht tief genug
Die Tiefe des Grabes ist nicht optional, sondern vorgeschrieben. So muss die Aushebung der Grabstelle eine Mindesttiefe von 50 Zentimeter haben und anschließend auch mit genug Erde bedeckt werden.