Wenn man sich dazu entscheidet, einer Fellnase aus dem Tierheim ein Zuhause zu schenken, gehen einem viele Fragen durch den Kopf. Eine davon ist vermutlich, wie die Hundesteuer geregelt wird. Denn anscheinend bekommt man die Hundesteuer für ein paar Jahre vom Tierheim erlassen. Ist da etwas dran? Wir haben uns für dich schlaugemacht.
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Wozu muss man überhaupt eine Hundesteuer zahlen?
Bevor wir uns der Frage widmen, ob man bei einer Tierheim-Adoption die Hundesteuer erlassen bekommt, gilt es herauszufinden, warum überhaupt eine Hundesteuer fällig wird. Laut dem Bundesfinanzministerium verfolge man mit der Hundesteuer „vornehmlich ordnungspolitische Ziele“. Die Hundesteuer gehört zu den herkömmlichen Aufwandssteuern und erfordert die „Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand“.
Noch mehr zur Hundesteuer kannst du hier lesen: Hundesteuer: Wann man sie nicht zahlen muss und Hund und Steuer: Diese Kosten kannst du absetzen
Allerdings ist die Hundesteuer nicht zweckgebunden. Dies bedeutet, dass die Stadt die Steuer frei einsetzen kann – und sie nicht nur zum Beseitigen von Hundekot im Park oder für die Gehwegreinigungen einsetzen muss.
Tierheim-Adoption: Wird dadurch die Hundesteuer ausgesetzt?
Wie sieht es aber mit der Hundesteuer bei einer Tierheim-Adoption aus? Immerhin tut man hier etwas Gutes, entlastet das Tierheim und gibt einer Fellnase auch noch ein neues und schönes Zuhause. Und tatsächlich: Oftmals müssen Halter:innen, die Hunde aus dem Tierheim adoptieren, anfangs keine Hundesteuer zahlen.
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Diese Zeitperiode beläuft sich meistens auf ein oder zwei Jahre. Allerdings gibt es auch hierbei in den unterschiedlichen Städten Unterschiede. So müssen Bremer Hundehalter:innen, die einen Hund aus einem Bremer Tierheim geholt haben, für ein Jahr keine Hundesteuer zahlen. In Berlin müssen Halter:innen für adoptierte Tierheim-Hunde oder für Vierbeiner von einer vergleichbaren Stelle, die nach dem 31.12.2021 erworben worden, für fünf Jahre keine Hundesteuer zahlen.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Für diese Tierheim-Hunde muss trotzdem bezahlt werden
Allerdings gibt es zu dem Fakt, dass viele Tierheime für einen gewissen Zeitraum die Hundesteuer übernehmen, Ausnahmen. Für sogenannte Listenhunde gewähren die meisten Städte und Gemeinden grundsätzlich keine Steuerbefreiung – und dies noch nicht einmal, wenn das Tier aus dem Heim stammt. Stattdessen wird für Listenhund eine deutlich höhere Steuer fällig als für jene Tiere, die nicht auf der Liste stehen.
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