In deinen Bewerbungsunterlagen solltest du bestenfalls alles wahrheitsgemäß angeben. Das gilt vor allem bei Berufserfahrungen und sonstigen Qualifikationen. Denn die Personaler:innen kennen gängige Flunkereien und können Unstimmigkeiten bekanntlich sehr schnell herausfinden. Es gibt jedoch trotzdem ein paar Stellen, an denen Lügen in der Bewerbung tatsächlich erlaubt sind. In diesem Artikel verraten wir dir, um welche es sich dabei handelt.
Alles zum Thema „Lügen in der Bewerbung“:
Warum du im Lebenslauf nicht lügen solltest
Lügen im Lebenslauf sind ein absolutes No-Go und dennoch keine Seltenheit. Laut einer Studie des Unternehmens CVapp.de gaben etwa 60 Prozent der Befragten an, in ihrem Lebenslauf bereits einmal gelogen zu haben. Das kann jedoch ernsthafte Konsequenzen haben.
Natürlich möchte man im Lebenslauf und im Bewerbungsschreiben immer gut dastehen und ist aus diesem Grund oft dazu geneigt, sich nochmal ein paar nette Wörter auszudenken, die zwar gut in den Text passen, auf einen selbst aber gar nicht zutreffen.
Solche kleineren Lügen sind zwar streng genommen auch nicht erlaubt, jedoch sind deren Auswirkungen nicht ganz so gravierend. Schwierig wird es immer, wenn Bewerber:innen über die bisher gesammelte Berufserfahrung oder ihre Qualifikationen lügen. Denn dafür sollte man auch immer Nachweise parat haben. Ist das nicht der Fall, fällt die Lüge somit schnell auf und kann unter anderem zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren, zur Kündigung oder sogar zur Klage auf Schadensersatz führen.
Ausnahme: Bei diesen 5 Fragen darfst du lügen
Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, bei denen du im Bewerbungsprozess lügen darfst. Das hat den simplen Grund, dass diese Themengebiete reine Privatsache sind und deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin streng genommen nichts angehen. Dazu zählen alle Fragen rund um die folgenden Themen:
- Konfession und Religion
- Lebenspartner und Heiratsabsichten
- Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung
- Vorstrafen (sofern sie nicht in direktem Zusammenhang mit dem Job stehen)
- gesundheitliche Situation
Viele Personaler:innen stellen diese Fragen oft einfach nur aus Interesse, andere beabsichtigen jedoch auch, damit herauszufinden, wie lange man dem Unternehmen erhalten bleibt. Aus diesem Grund musst du auf diese Fragen nicht wahrheitsgemäß antworten. Du musst jedoch auch nicht lügen, sondern kannst die Antwort auf diese Fragen einfach verweigern. Das darf dir im Bewerbungsprozess nicht negativ angerechnet werden.
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Fazit: Lügen im Lebenslauf sind größtenteils strafbar
In den meisten Fällen ist es jedoch sehr riskant, im Lebenslauf oder generell in deiner Bewerbung zu lügen. Wenn du bereits eingestellt wurdest, droht dir im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin auch klagen, sodass du im Nachhinein noch Geld zahlen musst. Deshalb ist es sinnvoll, einfach ehrlich zu bleiben.