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Aufgepasst: Diese 3 Geheimnisse solltest du deinem Chef nicht erzählen

Dir steht ein Gespräch mit dem Chef oder deiner Chefin voraus und du hast keine Ahnung, wie viel du preisgeben sollst? Wir verraten dir, welche Dinge du lieber für dich behältst.

Frau hat Gespräch mit Chef
© IMAGO Images / Westend61

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Raucherpausen gehören für einige Arbeitnehmer*innen dazu. Aber kann der Chef das Rauchen während der Arbeitszeit einfach verbieten?

Viele Menschen pflegen glücklicherweise ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihrem/r Vorgesetzte:n. Allerdings ist es trotz allem gut, wenn dein:e Chef:in trotz allem nicht alles über dich weißt und du ein paar Geheimnisse für dich behältst. Wir erklären dir, welche Geschichten du (vor allem in einem Bewerbungsgespräch) lieber nicht ausplauderst und wann der richtige Zeitpunkt ist, um diese bei einem Gespräch mit dem Chef oder mit deiner Chefin loszuwerden.

Geheimnisse vor dem Chef: Sie müssen nicht alles über dein Privatleben wissen

Wenn du dich gerade mitten im Bewerbungsprozess befindest oder die Zusage bekommen hast, in einem neuen Job anfangen zu können, möchtest du sicher nichts tun, um das zu gefährden. Leider ist es bis heute so, dass Frauen zwischen etwa 20 und 35 Jahren seltener eingestellt werden, da viele Unternehmen eine Schwangerschaft befürchten. Da diese zunächst unbegründete Annahme für viele Frauen fatale Folgen haben kann, gibt es Regelungen, ob man eine eventuelle Schwangerschaft dem/der Chef:in verheimlichen kann.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verrät, dass Frauen im Fall, dass sie nach einer bestehenden Schwangerschaft oder einem Kinderwunsch gefragt werden, lügen dürfen. Da Aussagen wie „Dazu möchte ich mich nicht äußern.“ eine Message beinhalten, ist es den Frauen gestattet zu lügen, ohne Konsequenzen zu befürchten.

Schwangere Frau mit Kaffeetasse
Du bist nicht verpflichtet, dein:e Chef:in über deine Schwangerschaft aufzuklären. Foto: Pexels / Matilda Wormwood

Nicht nur Lügen oder Schweigen ist übrigens erlaubt, sondern sogar das Abstreiten einer Schwangerschaft. Der ausgehandelte Arbeitsvertrag darf trotz all dieser Aktionen nicht wegen „arglistiger Täuschung“ angefochten werden.

Ab diesem Zeitpunkt, solltest du ein Gespräch mit dem Chef haben

Nun ist es bei einer Schwangerschaft nun mal so, dass sie irgendwann nicht mehr geheim gehalten werden kann. Grundsätzlich gibt es keinen Zeitpunkt, ab dem du von deiner Schwangerschaft berichten musst. Trotzdem musst du natürlich auch bedenken, dass es organisatorische Dinge im Zusammenhang mit deiner Schwangerschaft für das Unternehmen gibt. So muss zum Beispiel der Mutterschutz geplant und eine Vertretung für dich gefunden werden.

Außerdem entstehen einige Vorteile für dich. Laut § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz kannst du während der Schwangerschaft, bis vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Wenn dein:e Chef:in jedoch nichts von der Schwangerschaft wusste und dir kündigt, hast du nur zwei Wochen Zeit diese Information nachzureichen. Du solltest das Geheimnis also nicht allzu lange bewahren.

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Diese kleinen Geheimnisse solltest du ebenfalls zunächst bewahren

Es gibt noch weitere Geheimnisse, die du bewahren solltest, bis es wirklich spruchreif ist oder du keine Nachteile zu befürchten hast. Worum es sich handelt und ab wann du ein Gespräch mit deinem/r Chef:in beantragen solltest, erfährst du jetzt.

1. Interne Bewerbungen

Wenn du innerhalb des Unternehmens deinen Job wechseln möchtest, solltest du ganz genau darüber nachdenken, wann du es deinem/r Chef:in erzählst. Wenn du es zu früh tust, kann es sein, dass er/sie versucht es dir auszureden. Solltest du es erst erzählen, nachdem du dich beworben hast, kann das euer Verhältnis nachhaltig zerstören.

2. Hochzeit

Auch eine bevorstehende Hochzeit oder eine Verlobung solltest du zunächst für dich behalten. Denn auch in diesem Fall haben manche Vorgesetzte Vorurteile und denken, es geht besser heute als morgen mit der Kinderplanung los. Du solltest also erst um ein Gespräch bitten, wenn die Hochzeit kurz bevor steht. Dann müssen Dinge wie den Wechsel der Steuerklasse, der neue Nachname und die anstehenden Flitterwochen besprochen werden.

Boho Wedding
Auch mit einer Hochzeit solltest du nicht zu früh herausrücken. Foto: Getty Images/ wundervisuals

3. Kündigung

Auch eine Kündigung ist ein kniffeliges Thema. Zunächst solltest du dir selbst ganz sicher, dass du das Arbeitsverhältnis beenden möchtest. Bei dieser Entscheidung kann dir niemand helfen und es sollte dir auch niemand hereinreden. Bitte erst um ein Gespräch mit deinem Chef beziehungsweise deiner Chefin, wenn dein Entschluss feststeht. Dann ist es allerdings wichtig, alle Karten auf den Tisch zu legen und das Unternehmen vernünftig zu verlassen.

Fazit: Überleg dir den Zeitpunkt für ein Gespräch mit deinem Chef gut

Wie du merkst, spielt es eine große Rolle, wann du mit deinem Chef beziehungsweise deiner Chefin reden solltest. Wenn du es zu früh tust, können dir Nachteile entstehen, wenn du es zu spät tust, könnte das Vertrauen verletzt sein. Grundsätzlich weißt du wahrscheinlich am besten wie du deinen Boss behandeln musst und wann es an der Zeit ist kleine und große Geheimnisse zu lüften.