Ein kostenloser Urlaub ganz ohne versteckte Kosten? Mit der Corona-Auszeit hat die Bundesregierung ein Programm ins Leben gerufen, um einer Zielgruppe einen vergünstigten Urlaub zu finanzieren. Bis Ende 2022 stehen dem Staat dafür rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Welche Kriterien du für das Programm erfüllen müsst, erfährst du hier.
Familien zahlen nur 10 Prozent des Urlaubs
Gerade in Lockdown-Zeiten waren Familien gezwungen, auf engstem Raum zusammen zu leben. Die Vorstellung von einem Urlaub am Strand oder in den Bergen hört sich nach so einer langen Zeit mehr als verlockend an. Das hat sich auch die Bundesregierung gedacht und ermöglicht nun Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen einen fast kostenlosen Urlaub.
Übrigens: Das sind die schönsten Orte in Deutschland, perfekt für einen Familienurlaub.
Familien, die die Kriterien erfüllen, können zwischen 73 Familienferienstätten in ganz Deutschland wählen, vom Bodensee über den Harz bis zur Ostsee ist für jeden etwas dabei. Und mit der Corona-Auszeit gibt es nicht nur einen vergünstigten Urlaub, sondern die Möglichkeit, zwei Reisen zu beantragen. Eine Woche bis Ende 2021 und weitere sieben Tage im nächsten Jahr.
Für die Kosten kommt größtenteils der Bund auf, die Familien müssen jedoch mit einem Eigenanteil von zehn Prozent für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten rechnen. Auch die Kosten für die An-und Abreise müssen die Familien selbst tragen.
Ausnahme: Das Land Bremen stellt 30 Cent pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt sowie 8 Euro pro Tag und Kind als Freizeitpauschale zur Verfügung.
Ihr habt bereits eine passende Unterkunft gefunden? Dann müsst ihr diese eigenständig anfragen und euch erkundigen, ob zum gültigen Reisezeitraum noch freie Zimmer zur Verfügung stehen. Erst danach muss die Berechtigung nachgewiesen werden.
Corona-Auszeit nur mit bestimmtem Einkommen
Ob eure Familie die Corona-Auszeit in Anspruch nehmen kann, liegt unteranderem am Einkommen. So darf man eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren liegt die bei 40.344 Euro. Bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft mit einem Kind unter sechs Jahren darf das Einkommen nur bei 52.080 Euro liegen. Hat die Familie mehr oder ältere Kinder, dann variiert der Wert noch einmal. Zum Einkommen gehören neben dem monatlichen Gehalt auch das Kindergeld, die Rente und der Unterhalt.
Familien, die Sozialleistungen erhalten, erfüllen automatisch die Kriterien für die Corona-Auszeit. Selbiges gilt für Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder Familien mit einem minderjährigen Kind, bei denen ein Elternteil schwerbehindert ist. Außerdem muss die Familie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und Kindergeld beanspruchen.
Solltet ihr alle Kriterien erfüllen, könnt ihr auf der Website des Familienministeriums das Formular herunterladen, ausfüllen und zuschicken.
Plätze beim Programm begrenzt
Als Orientierungshilfe für Familien dient auch der Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Jedoch fragt dieser nicht alle relevanten Kriterien ab. Das Bundesfamilienministerium arbeitet momentan aber an einem Online-Check, der in Kürze zur Verfügung stehen soll.
Auch Stief- oder Pflegeeltern können an dem Förderprogramm teilnehmen. Die Plätze und Mittel der Unterkünfte sind jedoch begrenzt, daher kann das Familienministerium nicht abschätzen, wie viele Familienurlaube sie ermöglichen können.