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Sturz auf der Toilette: Wird das als Arbeitsunfall anerkannt?

Zählt ein Unfall auf der Betriebstoilette eigentlich als Arbeitsunfall? Lies hier, ob das stimmt und wie du dich in diesem Fall verhältst.

Frau Toilette
© imago images/Westend61

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Die meisten Arbeitnehmer:innen sind nun langsam aber sicher wieder in die Büros zurückgekehrt. Aus diesem Grund werden auch die Arbeitsunfälle im Büro oder am Arbeitsplatz generell wieder häufiger. Doch was passiert eigentlich, wenn man auf der Toilette stürzt? Zählt das als Arbeitsunfall? Und wenn ja, wie muss man sich anschließend verhalten? In diesem Artikel verraten wir dir alles, was du zu diesem Thema wissen musst.

Zählt ein Sturz auf der Toilette als Arbeitsunfall?

Wenn man auf der Toilette am Arbeitsplatz stürzt, handelt es sich dabei doch um einen Arbeitsunfall? Auch wenn man das zunächst denken könnte, ist das in vielen Fällen leider anders geregelt.

Zwar sind Arbeitnehmer:innen sowohl an ihrem Arbeitsplatz als auch auf dem Hin- und Rückweg unfallversichert und haben somit Anspruch auf die Übernahme von Kosten von medizinischen Behandlungen sowie Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Das gilt jedoch nicht für Unfälle auf der Betriebstoilette.

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Das liegt daran, dass die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft nur dann zuständig ist, wenn sich ein Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeit ereignet. Da der Gang zur Toilette und das anschließende Händewaschen jedoch als Privatangelegenheit gelten, greift die Unfallversicherung bei Unfällen auf der Toilette nicht zwangsläufig.

Lediglich für Beamte gibt es da eine Ausnahmeregelung. Da für sie die beamtenrechtliche Unfallfürsorge gilt, haben sie bessere Chancen auf die Übernahme der Kosten im Falle eines Unfalls auf der Toilette.

Frau Arbeitsunfall Toilette
Falls du auf der Betriebstoilette stürzen solltest, solltest du versuchen, den Unfall als Betriebsunfall zu deklarieren. Foto: imago/Westend61

So solltest du dich nach einem Unfall auf der Betriebstoilette verhalten

Wenn du dich wirklich mal auf der Betriebstoilette verletzen solltest, ist es wichtig, dass du einige Punkte beachtest, damit du noch möglichst gute Chancen hast, dass dieser Unfall doch noch als Arbeitsunfall anerkannt wird.

Zum einen solltest du immer darauf bestehen, dass sowohl deine Verletzung als auch der gesamte Unfallhergang ganz genau im sogenannten Verbandsbuch festgehalten werden. Dabei sollten die folgenden Angaben gemacht werden:

  • Name der verletzten Person
  • Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Art der Verletzung
  • Ablauf und Hergang
  • Zeugen

Sollte die Berufsgenossenschaft sich dennoch weigern, deinen Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, so solltest du dir am besten einen Anwalt oder eine Anwältin suchen. Zwar ist auch das noch längst keine Garantie, dass der Unfall als Arbeitsunfall deklariert wird, jedoch stehen deine Chancen relativ gut, dass das Gericht zu deinen Gunsten entscheidet. Besonders ausschlaggebend für dieses Urteil sind vor allem die Umstände, die zu deiner Verletzung geführt haben.

Fazit: Ein Unfall auf der Toilette ist sehr unwahrscheinlich

Die Chancen, dass du dich auf der Betriebstoilette verletzt, sind sehr gering. Dennoch ist es wichtig, dass du – falls du dort doch verunfallen solltest – richtig reagierst und versuchst, den Unfall als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen.